Die LPD OÖ sucht Polizeiärzte; Dienstort Linz, Wels und Steyr

Linz, OÖ
Vollzeit
04.10.2024
Vollzeit
Stadtgemeinde Steyregg

Die LPD OÖ sucht Polizeiärzte; Dienstort Linz, Wels und Steyr

Stellenbeschreibung

DIE LPD OÖ SUCHT POLIZEIÄRZTE

In der Landespolizeidirektion OÖ ist ein „Polizeiärztlicher Dienst“ mit Dienstorten in Linz,
Wels und Steyr eingerichtet.

Dessen Aufgabenfeld ist äußerst vielfältig und betrifft unter anderem die Beurteilung von
Körperschäden, Untersuchungen nach dem Unterbringungsgesetz, Tatortarbeit im
Zusammenwirken mit der Kriminalpolizei, die Betreuung von Häftlingen im Polizeiarrest
sowie die Beurteilung, ob jemand haftfähig oder zurechnungsfähig ist.

Auch die Feststellung der Dienstfähigkeit der Polizistinnen und Polizisten sowie die Prüfung
der körperlichen Eignung von Aufnahmewerber/Innen gehört zu den Aufgaben des
polizeiärztlichen Dienstes.

Polizeiamtsärzte werden auch bei Verkehrsdelikten zugezogen, um festzustellen, ob
jemand etwa durch Alkohol, Suchtgift oder suchtgifthaltige Medikamente beeinträchtigt ist
oder als Sachverständige nach der Führerscheingesetzgesundheitsverordnung.

Polizeiamtsärztinnen und -ärzte werden in einem Ausbildungslehrgang (Polizeiärztliches
Curriculum) auf ihre Aufgaben vorbereitet.
Auf dem Lehrplan stehen unter anderem rechtliche Vorträge, Verkehrsrecht und
Verkehrsmedizin, Forensik, Psychiatrie, Medizinrecht und Kriminalistik.

Grundvoraussetzung zur Aufnahme in den polizeiärztlichen Dienst ist ein Medizinstudium
mit abgeschlossener Ausbildung zum Allgemeinmediziner und/oder Facharzt, nach
Möglichkeit ein gültiges Notarztdiplom, die österreichische Staatsbürgerschaft, die volle
Handlungsfähigkeit, eine polizeiamtsärztlich festgestellte gesundheitliche Eignung sowie
der Besitz der Lenkerberechtigung für die Klasse B.




Es gibt zwei Möglichkeiten, als Polizeiärztin oder Polizeiarzt für die LPD tätig zu werden:

Im Angestelltenverhältnis (Anstellung im Ausmaß einer vollen oder einer bis auf 25 %
herabgesetzten Wochendienstzeit) für alle polizeiamtsärztlichen Tätigkeiten in der
Landespolizeidirektion, mit den oben beschriebenen Aufgabenbereichen.
Das Einkommen wird auf Basis eines Sondervertrags für jede Bewerberin bzw. jeden
Bewerber einzeln berechnet, dabei werden gegebenenfalls auch Vordienstzeiten
berücksichtigt. Das Mindesteinkommen im Angestelltenverhältnis beträgt derzeit bei voller
Wochendienstzeit € 6.629,42 zuzüglich Zulagen in Höhe von € 965,28 (jeweils brutto).

polizei.gv.at

Auf Honorarbasis für die Verwendung im polizeiärztlichen Dient gegen
Einzelleistungshonorierung. Hierbei werden anfallende Amtshandlungen im
Wirkungsbereich der Behörde übernommen, bei denen die Beziehung einer Ärztin bzw.
eines Arztes erforderlich ist. Auf diese Art werden in erster Linie polizeiärztliche Leistungen
an den Wochenenden und in der Nachtzeit erbracht.
Die Entlohnung erfolgt in Form der Kombination aus Rufbereitschaftsentschädigung (€ 25,-
pro Stunde brutto an Werktagen von 07:00 bis 20:00 Uhr sowie € 50,- brutto von 20:00 bis
07:00 Uhr und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen) sowie tätigkeitsbezogener Entlohnung
nach den kürzlich valorisierten Tarifen des Gebührenanspruchsgesetzes.

Haben wir Ihr Interesse für den Beruf der Polizeiärztin oder des Polizeiarztes geweckt?

Ansprechperson:


Chefarzt der LPD OÖ
Dr. med. Franz Geier, Tel. Nr.: 059133/40/1550


Schicken Sie Ihre Bewerbung an die Landespolizeidirektion Oberösterreich, Gruberstraße

35, 4021 Linz, Telefon: +43 591 33 400, E-Mail: lpd-o@polizei.gv.at.