Das Jahresmindestbruttogehalt auf Basis der neuen Gehaltsansätze beträgt EUR 118.619,20. Je nach Höhe der anrechenbaren Vordienstzeiten deutlich mehr. Nachtdienste und Rufbereitschaften werden zusätzlich entlohnt. Darüber hinaus sind Sie an den Sondergebühren beteiligt.
Für Informationen wenden Sie sich bitte an Prim. Univ.-Doz. Dr. Martin Schumacher unter 0316/7067-12002.