Das bringen Sie mit
- eine abgeschlossene Facharztausbildung für Gynäkologie und Geburtshilfe
- umfassende klinische Kenntnisse und Ihr Bestreben, diese Kenntnisse stetig zu erweitern
- hohe Motivation, Eigeninitiative und Verantwortungsbewusstsein
- Engagement in der Ausbildung von Medizinstudenten und -absolventen
- eine hohe soziale Kompetenz
Freuen Sie sich auf
- sehr gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- AMBOSS und UpToDate Kliniklizenz
- die Möglichkeit, Ihre operativen und konservativen Fähigkeiten weiter auszubauen
- technisch bestens ausgestattete und moderne Untersuchungs- und Behandlungsräume sowie OPs
- ein freundliches, hilfsbereites, motiviertes Team mit sehr gutem und kollegialem Zusammenhalt
- eine sehr gute kommunikative Atmosphäre auch in der Zusammenarbeit mit den anderen 14 Abteilungen
- einen Arbeitsplatz in einem qualitätsorientierten Klinikum
- betriebliches Gesundheitsmanagement und gelebte Personalentwicklung
- kurze Dienstwege und flache Hierarchien
- eine gute Infrastruktur mit vielen Fachabteilungen
- familienfreundliche, flexible Arbeitszeitmodelle in Voll- oder Teilzeit
- die Sozialleistungen eines Ordensklinikums (Mitarbeiterkantine, betriebliche Kinderbetreuung, kostenlosen MItarbeiterparkplatz u.v.m.)
- Mitarbeiterwohnungen bzw. ggf. Unterstützung bei der Wohnraumbeschaffung
- eine faire und leistungsgerechte Vergütung auf Basis des Zusatzkollektivvertrag zum Kollektivvertrags für die DienstnehmerInnen der Ordenspitäler Österreichs für Ärzte des Kardinal Schwarzenberg Klinikums. Facheinschlägige Vordienstzeiten werden bei Neueinstellung berücksichtigt. Je nach Qualifikation besteht die Bereitschaft zur Überzahlung.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen der Primar der Gynäkologie Herr Prim. Univ.-Prof. Dr. Albrecht Giuliani unter +43 6415 7101 6416 bzw. albrecht.giuliani@ks-klinikum.at sowie Herr Michael Mauberger (Personaldirektion) unter +43 6415 7101 2217 bzw. michael.mauberger@ks-klinikum.at gerne zur Verfügung.
Wir weisen Sie darauf hin, dass wir Ihnen etwaige anlässlich Ihrer Bewerbung entstehende Aufwendungen
(z.B. Fahrtkosten, Übernachtungskosten) nicht ersetzen.