Als Gastarzt wird ein (oftmals aus dem Ausland kommender) Mediziner bezeichnet, der in Österreich maximal ein Jahr in einer Fachabteilung eines Krankenhauses ein konkretes Projekt begleitet, um fachspezifische Erfahrungen und Fertigkeiten zu vertiefen. Häufig wird der Gastarztaufenthalt auch als Fellowship betitelt. Zudem wird eine Gastarztstelle gerne als Vorbereitung auf die Prüfung für die Anerkennung einer ausländischen Approbation genutzt.
Welche Voraussetzungen sind erforderlich?
Zunächst einmal kann man nur Gastarzt werden, wenn man sein Medizinstudium erfolgreich absolviert hat (postgraduell). Die Voraussetzungen, die es für die Gastarztposition zu erfüllen gilt, werden individuell von den Krankenhäusern und Kliniken, in denen der Gastarztaufenthalt stattfinden soll, bestimmt.
So benötigt die Universitätsklinik für Unfallchirurgie in Innsbruck beispielsweise folgende Unterlagen:
Alle Gastärzte:
- Lebenslauf, Kopie des Reisepasses, Impfpass
Gastärzte aus Österreich:
- Bei Gastärzten aus Österreich wird eine Bestätigung des Arbeitgebers über ein aufrechtes Dienstverhältnis verlangt.
Bei Gastärzten aus der EU:
- Bestätigung des Arbeitgebers über ein aufrechtes Dienstverhältnis
- A1 Formular für Entsendungen ab 1.5.2010 in EU Staaten
- Nachweis über berufliche Qualifikationen
Gastärzte aus anderen Staaten zusätzlich:
- Bestätigung des Arbeitgebers über ein aufrechtes Dienstverhältnis
- Versicherungsnachweis, dass der Aufenthalt in Österreich umfassend gedeckt ist
- Bestätigung über ein Stipendium oder dass alle anfallenden Kosten vom Gastarzt selbst getragen werden
- Zeugnisse über medizinischen Abschluss bzw. Ausbildung
- Nachweis der beruflichen Qualifikationen
Die Medizinische Universität in Wien bietet sogenannte „Clinical Fellowships“ oder „Research Fellowships“ an. Dabei liegt der Schwerpunkt entweder auf der klinischen oder wissenschaftlichen Ebene. Das klinische Fellowship kann hierbei nur von Medizinern absolviert werden.
Da der Bewerbungsprozess für ein Fellowship häufig mit sehr viel Bürokratie in Verbindung steht, sollte man hierfür viel Zeit einplanen. Ein Zeitraum von 9 Monaten ist nicht unrealistisch. Darin beinhaltet sind die Organisation der geforderten Unterlagen, je nach Herkunftsland verbunden mit einer Übersetzung ins Deutsche oder Englische. Auch die Beschaffung von einer Aufenthaltsgenehmigung, eines Visums, Kopien von Zeugnissen bedarf einer Vorlaufzeit.
Geforderte Unterlagen der Medizinischen Universität Wien für das klinische Fellowship sind:
- Letter of intent (Absichtserklärung), wird von der Uniklinik ausgestellt, die das Fellowship unterstützt
- Bewerbungsformular
- Gültiges Visum oder Aufenthaltsgenehmigung
- Geburtsurkunde (deutsche oder englische Übersetzung)
- Nachweis über die Qualifikation:
-Kopie des Staatsexamens oder gleichwertigem Abschluss (in deutscher oder englischer Übersetzung)
-Kopie der Approbation oder gleichwertigem Dokument (in deutscher oder englischer Übersetzung)
- Aktuelles polizeiliches Führungszeugnis bzw. Auszug aus dem Strafregister (Criminal Record) (nicht älter als 3 Monate)
- Aktuelles Certificate of Good Standing (maximal 3 Monate alt) – Unbedenklichkeitsbescheinigung (in deutscher oder englischer Übersetzung)
- Kranken- und Unfallversicherungsnachweis in deutscher oder englischer Sprache; inklusive der AGB‘s. Minimum der Deckungssumme muss 30.000 Euro betragen und auch in Euro ausgewiesen sein.
- Antikörper Test Ergebnis von HIV, Hep A/B/C, Röteln, Masern, Mumps, Tuberkulose, nicht älter als 3 Monate
- Nachweis von ausreichenden Sprachkenntnissen in Englisch oder Deutsch
Tätigkeiten als Gastarzt
Mit einem klinischen Fellowship erhalten Gastärzte die Möglichkeit praktische Erfahrungen in spezialisierten, medizinischen Bereichen zu erwerben und somit ihre wissenschaftlichen Qualifikationen zu steigern. Für gewöhnlich sind sie hierbei nicht in den regulären Krankenhaus Arbeitsalltag integriert. Allerdings besteht die Möglichkeit unter Einhaltung der rechtlichen Vorschriften und unter Begleitung eines Supervisors miteingebunden zu werden. Jedes Fellowship gründet sich auf einen individuellen Ausbildungsplan, der konkrete Ausbildungsziele vorsieht.
Um als Gastarzt in Österreich an und mit Patienten arbeiten zu können, ist die Registrierung bei der österreichischen Ärztekammer Pflicht. Ohne diese Registrierung treten Gastärzte als sogenannte „Observer“ (Beobachter) auf, denen ein Interagieren mit Patienten nicht gestattet ist.
Somit sind die Tätigkeiten eines Gastarztes auf reines Beobachten, Erfahrungs- und Wissensaustausch sowie der Pflege internationaler Beziehungen beschränkt.
Wie wird man Gastarzt?
Gastarzt in Österreich wird man meistens mittels Kooperationsverträgen. Dabei handelt es sich um Zusammenarbeitsverhältnis zwischen dem Gastarzt und seiner Heimatinstitution (Universität oder Krankenhaus) und der Gastgeberland Einrichtung. Gastarzt Aufenthalte sind sehr häufig an ein medizisch-wissenschaftliches Projekt gebunden und enden mit dem Abschluss des Projektes. Dabei kann die Dauer des Aufenthaltes zwischen 3 bis 12 Monaten betragen. Zu beachten ist hierbei, dass der Gastarzt während dieser Zeit in einem aufrechten Dienstverhältnis (inklusive monatlicher Gehaltszahlung) mit seiner Heimatinstitution verbleiben muss. Er befindet sich in keinerlei Angestelltenverhältnis mit der Gastland Einrichtung.
Arbeitsgenehmigung/Aufenthaltserlaubnis
Kommt der Gastarzt aus einem EWR-Land oder der Schweiz benötigt er keine Aufenthaltserlaubnis. Personen, die weder EWR Bürger noch Bürger der Schweiz sind, benötigen einen Aufenthaltstitel, wenn sie sich länger als 6 Monate im Land aufhalten möchten. Beträgt der Aufenthalt maximal sechs Monate entfällt ein Aufenthaltstitel, allerdings wird dann ein Visum verlangt. Die Aufenthaltserlaubnis wird bei der österreichischen Aufenthaltsbehörde beantragt.
Gehalt eines Gastarztes
Während eines Gastarzt Aufenthalts in Österreich wird man entweder weiterhin von seinem Arbeitgeber im Heimatland bezahlt oder man verfügt für die Zeit des Auslandaufenthaltes über ein Stipendium. In beiden Fällen muss dies der Gastinstitution dokumentiert und belegt werden, da diese nicht für finanziellen Unterhalt aufkommt.
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