Nie war der Impfausweis so wertvoll wie heute. Viele Jahre lang führte das unscheinbare Papier eher ein Schattendasein und wurde allenfalls bei Reisen in exotische Länder aus versteckten Ecken hervorgesucht. In unseren Breiten brauchte man den Ausweis nicht. In Corona-Zeiten hat sich das gründlich geändert. Es ist alles andere als unwahrscheinlich, dass man demnächst bei Urlaub in beliebten europäischen Destinationen einen Impfausweis vorzeigen muss. Entsprechende Überlegungen dazu diskutiert die EU-Ebene schon. Als e-Impfpass – als elektronischer Impfpass – könnte das sogar in digitaler Form geschehen.
e-Impfpass – Daten und Datenschutz
Die Elektronische Gesundheitsakte – kurz ELGA – wurde schon vor einigen Jahren eingeführt. 2015 begann man mit der Anbindung der öffentlichen Krankenhäuser, die inzwischen flächendeckend erfolgt ist. Das e-Rezept gibt es in Österreich bereits seit 2019. Jedoch beruht die ELGA auf dem Freiwilligkeitsprinzip. Jeder Patient entscheidet darüber, ob und inwieweit er von der digitalen Aktenführung Gebrauch machen will. In puncto „elektronischer Impfpass“ wird diese Freiwilligkeit allerdings eingeschränkt sein. Er ist eine der nächsten ELGA-Anwendungen.
Der e-Impfpass soll alle Daten enthalten, die auch im klassischen papiergestützten Impfausweis stehen, also Angaben zur geimpften Person, zu den durchgeführten Impfungen, zu den dabei verwendeten Impfstoffen inklusive Chargenbezeichnung sowie die Nennung des impfenden Arztes. Die Impfdaten sollen in einem speziellen elektronischen Impfregister erfasst und gespeichert werden – einem eigenen Computersystem, das in besonderer Weise gegen Datenmissbrauch und unberechtigten Datenzugriff geschützt ist. Der Betreiber des Impfregisters ist das österreichische Gesundheitsministerium. Das System wird so in die technische ELGA-Infrastruktur eingebunden werden, dass die persönlichen Impfdaten über das ELGA-Gesundheitsportal vom jeweiligen Impfling abgerufen werden können.
Alter Impfpass wird auf Dauer überflüssig
In der Startphase wird es noch nicht möglich sein, die Daten aus dem alten papiergestützten Impfpass in den e-Impfpass zu übernehmen. Übergangsweise benötigt man dann ggf. beide Dokumente. Zu einem späteren Zeitpunkt soll aber die Nachtrags-Option eingeführt werden. Dann kann man auch in der Vergangenheit erfolgte Impfungen in den e-Impfpass aufnehmen und der papiergestützte Ausweis wird überflüssig. Allerdings muss beim Nachtrag nachgewiesen werden, dass die Impfung auch tatsächlich erfolgt ist. Der Nachtrag erfolgt durch entsprechend autorisierte Stellen.
Im Hinblick auf die immense gesundheitspolitische Bedeutung des e-Impfpasses und vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie will man in Österreich von dem sonst bei ELGA geltenden Freiwilligkeitsprinzip abweichen. Eine Möglichkeit zur Abmeldung vom e-Impfpass ist nicht vorgesehen. Es geht bei dem Impfregister um mehr als nur um die Bereitstellung von Impfpass-Daten. Die Gesundheitsbehörden sollen damit auch einen stets aktuellen und vollständigen Überblick bezüglich der Durchimpfung der Bevölkerung bei ansteckenden Krankheiten erhalten.
e-Impfpass flächendeckend in 2021
Die für die ELGA-Infrastruktur zuständige ELGA-GmbH wurde bereits 2018 mit der Pilotierung eines e-Impfpasses in Österreich betraut. Die Pilotphase läuft seit Herbst 2020 in drei Bundesländern (Wien, Niederösterreich, Steiermark). Beteiligt sind die jeweiligen öffentlichen Impfstellen sowie 30 für die Pilotphase ausgewählte Ärzte. Fast zeitgleich mit dem Beginn der Pilotphase hat das österreichische Parlament – der Nationaltrat – mit einer Änderung des Gesundheitstelematikgesetzes beschlossen, den e-Impfpass auf der Grundlage des zentralen Impfregisters landesweit einzuführen.
Die Verfügbarkeit von Corona-Impfstoffen ab Dezember 2020 hat dann die Entwicklung stark beschleunigt. Zu Jahresbeginn erklärten die österreichischen Krankenkassen, dass der elektronische Impfpass schon jetzt voll einsatzbereit sei. Dem Projekt wird nunmehr höchste Priorität eingeräumt. Der österreichischen Ärztekammer zufolge sollen nach letzten Praxistests alle niedergelassenen Ärzte des Landes bis Ende März 2021 an das System angeschlossen sein. Die stattfindenden Corona-Impfungen erfasst das Register bereits fortlaufend. Spätestens ab April 2021 soll es dann möglich sein, tagesaktuell die Impfrate elektronisch abzurufen. Bis der e-Impfpass von den Bürgern genutzt werden kann, wird es allerdings noch etwas länger dauern. Eine entsprechende App soll in der zweiten Jahreshälfte einsatzbereit sein.