Die Gesundheitspolitik in Österreich befasst sich schon länger mit dem Thema Telemedizin. Allerdings kann bisher nicht von einer umfassenden Verbreitung oder Anwendung gesprochen werden. Es gibt aber vielversprechende Best-Practice-Beispiele. Und man ist dabei, die rechtlichen und technischen Grundlagen für den großflächigen Einsatz telemedizinischer Dienste im Land zu schaffen. Er könnte die medizinische Versorgung deutlich effizienter machen.
Die Erfahrungen in der Corona-Pandemie haben digitalen Angeboten in der Medizin ungeahnten Schub verliehen. Die Akzeptanz – vorher bei Medizinern und Patienten nicht immer gegeben – ist zweifelsohne größer geworden und an Ideen für neue telemedizinische Angebote mangelt es nicht. „Not macht erfinderisch“ ist ein gängiges Sprichwort, das auch in diesem Fall gilt. Telemedizin ist mehr als via Telefon oder Videochat mit dem Hausarzt seine Beschwerden zu besprechen. Das Thema hat viele Facetten und ist komplex. Zahlreiche offene Fragen sind zu klären – finanzierungstechnische, qualitätsmäßige, datenschutzrechtliche, ethische und mehr. Das erklärt manche lange Dauer bei der Entwicklung.
Telemedizin: Was sind Dienste?
Zunächst zum Begriff: unter Telemedizin versteht man allgemein die Bereitstellung oder Unterstützung von Gesundheitsleistungen mit Hilfe der modernen Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT). Dies geschieht stets über die Digitalisierung von Daten und Informationen. Telemedizinische Dienste und Digitalisierung im Gesundheitswesen hängen daher eng zusammen. Digitalisierung ist allerdings weiter und umfasst zum Beispiel auch digitale Medizintechnik, digitales Medizinmanagement oder gesundheitsbezogene EDV. Telemedizinische Dienste setzen immer mindestens zwei Beteiligte voraus, die „auf Distanz“ miteinander verbunden sind und kommunizieren oder Daten austauschen. Beteiligte können sein: Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser, Pflegepersonal, Krankenkassen und last but not least die Patienten selbst.
Folgende telemedizinischen Teilgebiete lassen sich unterscheiden:
- Telemonitoring: bezeichnet die fortlaufende medizinische Überwachung des Gesundheitszustands von Patienten „aus der Ferne“ mittels Datenmessung, -übertragung und -auswertung. Anwendungsbereiche sind insbesondere bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes gegeben.
- Telediagnose, -beratung und -therapie: ist die „ferngesteuerte“ Untersuchung, Beratung und Behandlung – zumindest in Teilprozessen – in einer Arzt-Patienten-Beziehung;
- Telekonzil: steht für die Einholung einer fachkundigen Zweitmeinung durch einen Behandler via Fernkommunikation, um eine Diagnose oder eine Therapie abzusichern.
Best-Practice-Beispiele zeigen, wie‘s geht!
Praxisbeispiele für erfolgreiche telemedizinische Anwendungen gibt es in Österreich bereits einige. Sie zeigen die gesamte Bandbreite der Einsatzmöglichkeiten und die Effizienzvorteile.
- Telemonitoring bei Herzinsuffizienz – HerzMobil Tirol: anstatt für regelmäßig notwendige Kontrollen eine Praxis oder ein Krankenhaus aufsuchen zu müssen, werden im Rahmen des medizinischen Versorgungsprogramms HerzMobil Tirol wichtige Daten wie Blutdruck, Herzfrequenz und Körpergewicht fortlaufend erfasst und automatisch „fernübermittelt“. Dazu dient ein „vernetztes“ Telemonitoring-Set, bestehend aus Mobiltelefon, Blutdruckmessgerät und Körperwaage. Auf Basis der Datenauswertung lässt sich die Therapie feinjustieren oder nachsteuern.
- Telemonitoring bei Diabetes: funktioniert nach dem gleichen Prinzip wie Telemonitoring bei Herzinsuffizienz. Entscheidende Bedeutung hat hier die kontinuierliche Messung der Blutzuckerwerte. Ein Blutzuckermessgerät sendet die gemessenen Daten automatisch an das Mobiltelefon des Patienten, von wo sie an die behandelnde Stelle zur Kontrolle und ggf. zur Anpassung von Maßnahmen weitergeleitet werden. Apps wie die in Österreich entwickelte mySugr machen es möglich.
- Telediagnose und -therapie in der Dermatologie: Bildübertragungen spielen in der Dermatologie eine große Rolle. Die erforderliche Technik ist fortgeschritten und einfach zu handhaben. Patienten können Fotos oder Videos direkt an einen Hausarzt senden und sich online dazu (erst-)beraten lassen. Es gibt bereits mehrere Plattformen wie Derma2go, FirstDerm oder OnlineDoctor, die das ermöglichen. Das spart Fahrzeit und langes Warten auf einen Termin bei den chronisch stark ausgelasteten Hautärzten.
- Teleberatung als Versicherungsangebot: die Merkur Versicherung in Graz bietet ihren Versicherten kostenlose telemedizinische Videoberatung mit Allgemeinmedizinern und Kinderärzten. Das Angebot ist zunächst bis Mitte April 2021 befristet und soll dazu beitragen, Arztpraxen zu entlasten und in Corona-Zeiten das Infektionsrisiko zu reduzieren.
Deutlich mehr Akzeptanz in Corona-Zeiten
Die Akzeptanz von telemedizinischen Angeboten unter den Ärzten ist vor dem Pandemie-Hintergrund deutlich gewachsen. Im ersten Telemed-Monitor Österreich der Donau-Universität Krems wurden im vergangenen Jahr Mediziner zu Potentialen und Herausforderungen bei telemedizinischen Angeboten befragt. 61 Prozent der Teilnehmer sahen in telemedizinischen Diensten gerade in der Pandemie-Krise ein hohes oder sehr hohes Potential für die Aufrechterhaltung der Patientenversorgung und machten davon aktiv Gebrauch. Bei der „Fernbetreuung“ bedienten sich 93 Prozent der Befragten noch klassisch des Telefons, 47 Prozent kommunizierten auch per E-Mail, 15 Prozent per Video-Chat.
57 Prozent der Teilnehmer befürworteten den Ausbau von telemedizinischen Angeboten im Alltag, auch jenseits von Corona. 38 Prozent befassen sich bereits aktiv damit. 34 Prozent sind allerdings noch eher zurückhaltend oder skeptisch, 8 Prozent ablehnend. Es bleibt also durchaus noch Überzeugungsarbeit zu leisten. Bei den Einstellungen zeigte sich ein deutliches Stadt-Land-Gefälle. Mediziner in urbanen Räumen sind für telemedizinische Angebote tendenziell aufgeschlossener als ihre Kollegen auf dem Lande. Dabei könnte die Distanz-Behandlung gerade dort helfen, Nachteile wie Erreichbarkeit, lange Wege und Wartezeiten auszugleichen.
Telemedizin: Ärztekammer positiv eingestellt
Seitens der österreichischen Ärztekammer werden telemedizinische Angebote ebenfalls befürwortet. Dort gibt es sogar ein eigenes Referat, das sich mit dem Thema befasst. Die Ärztekammer verlangt klare gesetzliche Regelungen zur Fernbehandlung oder Televisitation, um solche Angebote auf eine sichere Rechtsgrundlage zu stellen. Fest stehe auch, dass telemedizinische Dienste den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt nicht ersetzen könnten, sondern nur ergänzen oder unterstützen.
Eine weitere Herausforderung sei die technische Infrastruktur. Für die Übermittlung der enormen anfallenden Datenmengen bei flächendeckenden Angeboten werden leistungsfähige Netze benötigt. Eine weitere Aufgabe nach Ansicht der Ärztekammer: die Entwicklung von Abrechnungsmodellen für telemedizinische Leistungen. Es gebe keinen Grund, warum Patienten solche Dienste privat bezahlen sollten. Das bestehende Abrechnungssystem berücksichtige solche Angebote nicht.