Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner leisten täglich enorm viel, kommen aber oft an ihre Belastungsgrenzen, wie es die Erfahrungen zeigen. Das Arbeitsministerium hat, um sie zu entlasten, mit der arbeitsmedizinischen Fachassistenz ein neues Berufsfeld geschaffen. Es ist anhand einer beruflichen Weiterbildung möglich. Sie ist durch spezielle Vorschriften der Träger geregelt. Die Lehrgänge können unterschiedlich lang andauern und werden üblicherweise in Teilzeit absolviert. Die Tätigkeit erfordert Kenntnisse im medizinischen Bereich und eine mindestens zweijährige Berufspraxis. Des Weiteren sind soziale Kompetenzen, Verantwortungsbewusstsein, Organisationstalent, Zuverlässigkeit und Kommunikationsfähigkeit notwendig. Die Weiterbildung hat im Anschluss einen großen Nutzen, denn entsprechende Arbeitskräfte werden immer dringender benötigt.
Arbeitsmedizinische Fachassistenz zur Unterstützung
Die arbeitsmedizinischen Assistenten unterstützen Betriebs- und Werksärzte in vielfältiger Hinsicht. Sie übernehmen Aufgaben in verschiedenen Bereichen:
- Planung
- Vorbereitung, wie das Koordinieren von Terminen für die arbeitsmedizinischen Untersuchungen
- Beratung
- Versorgung und Dokumentieren der Untersuchungsergebnisse
- Nachbereitung der Aufgaben
- Präventionsmaßnahmen und Begleitung von deren Umsetzung
Arbeitsmedizinische Fachassistenten unterstützen die Arbeitsmediziner auch bei der Gefahrenevaluierung und Gesundheitsüberwachung. Das Ziel besteht darin, die Leistungsfähigkeit und Gesundheit der im Unternehmen angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten und/oder zu fördern bzw. sie letztendlich zu schützen. Um dies zu erreichen, sind sowohl die Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner als auch das arbeitsmedizinische Fach- und Hilfspersonal sehr wichtig. Beide Berufssparten können sich gegenseitig unterstützen, Hand in Hand arbeiten und eine bestmögliche Versorgung sicherstellen. Sie kommunizieren aktiv. Sie assistieren entweder bei arbeitsmedizinischen Untersuchungen oder führen einzelne Schritte im Rahmen der fachlichen Kompetenz und unter der Kontrolle des Arbeitsmediziners auch selbst durch.
Prävention – ein wichtiger Bestandteil
Die Präventionsmaßnahmen umfassen ebenso Arbeitsplatzbegehungen und Messungen, zum Beispiel in der Form von:
- Lärmuntersuchungen
- Hautschutzprogramm
- Organisation Erste Hilfe
Die arbeitsmedizinischen Fachassistenten erheben arbeitsbedingte Risiken, beobachten Arbeitsvorgänge und sprechen mit den Mitarbeitern. Sie beraten und motivieren die Belegschaft dazu, Schutzmaßnahmen zu befolgen, kommunizieren die Bedeutung und überprüfen, ob sie effizient sind. Arbeitsmedizinische Fachassistenten begleiten Projekte der Gesundheitsförderung, führen Qualitätskontrollen durch und überwachen, dass die Bestimmungen eingehalten werden.
Daneben fallen in den Arbeitsbereich der arbeitsmedizinischen Assistenz:
- Budgetierung
- Bestell- und Rechnungswesen
- schriftlicher Verkehr
So ist das Tätigkeitsfeld der arbeitsmedizinischen Fachassistenten sehr vielfältig, die Tätigkeit verantwortungsvoll und der Nutzen in Bezug auf die Entlastung der Arbeitsmediziner enorm. Dies wurde erprobt und es hat sich bestätigt, dass Arbeitsmediziner durch die Fachassistenten deutlich entlastet werden können.
Arbeitsmedizinische Fachassistenz – typische Branchen
Arbeitsmedizinische Assistentinnen und Assistenten werden in vielen Bereichen beschäftigt:
- Betriebsärztlicher und gewerbeärztlicher Dienst
- Arbeitsmedizinische Zentren
- Facharztpraxis
- Gewerbeärztlicher Dienst
- Berufsgenossenschaften
Fazit
Es handelt sich bei der arbeitsmedizinischen Fachassistenz um ein neues Berufsfeld. Es soll Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner in der täglichen Planung, Beratung, Vorbereitung, Betreuung und Prävention zur Vermeidung von arbeitsbedingten Erkrankungen erheblich entlasten und dies geschieht tatsächlich. Arbeitsmedizinische Fachassistenten unterstützen die Arbeitsmediziner, die viel leisten, aber durch die vielen anfallenden Aufgaben oft an ihre Grenzen kommen, zudem bei der Evaluierung von Gefahren und bei der Überwachung der Gesundheit. Sie bieten operative und administrative Unterstützung. Der Gesetzesentwurf wird bis März 2022 begutachtet. Im Anschluss soll die Novelle dem Parlament zur Fassung eines Beschlusses übermittelt werden. So kann sie in den nächsten Monaten in Kraft treten.