Seit 2005 erhalten alle sozialversicherten Personen in Österreich die e-card. Die elektronische Versicherungskarte wird zum Beispiel beim Arzt oder beim Aufenthalt im Spital vorgelegt und ermöglicht den Einrichtungen Zugriff auf die Gesundheitsdaten der Versicherten. Im Laufe der Jahre wurde die Chipkarte um viele Anwendungen erweitert. Welche Funktionen hat die e-card? Wer erhält die Chipkarte und wo ist sie gültig? Dieser Artikel bietet den Überblick über alle wesentlichen Informationen.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine e-Card? Wofür brauche ich sie?
- Welche Funktion hat die e-Card?
- Wer bekommt eine Karte?
- Woher bekomme ich eine e-Card?
- Wann und wo gilt die e-Card?
- Kann ich die Karte auch im Ausland nutzen?
- Wie lange gilt die e-Card?
- Was kostet die e-Card?
- Was kann ich tun, wenn die Karte verloren geht?
Was ist eine e-Card? Wofür brauche ich sie?
Die e-Card ist eine personenbezogene Chipkarte der österreichischen Sozialversicherung. Auf der Karte sind Name, Titel und Sozialversicherungsnummer des Karteninhabers gespeichert, ebenso wie Informationen über den Versicherungsstatus.
Die digitale Karte dient dazu, Verwaltungsabläufe zwischen Versicherten, den Sozialversicherungsträgern und Dienstleistern wie Ärzten und Spitälern zu vereinfachen. Die Karte ist bei jedem Arztbesuch und vor jeder Behandlung in einer Gesundheitseinrichtung vorzulegen. Mit dem Vorlegen der Karte gewähren Patienten ihre Zustimmung, dass Mediziner ihre persönlichen Gesundheitsdaten einsehen dürfen. Ohne diese Zustimmung dürfen Ärzte, Spitäler und sonstige Vertragspartner der Sozialversicherungen die sensiblen Daten nicht abrufen.
Welche Funktion hat die e-Card?
Die e-Card hat mehrere Funktionen:
- Sie dient als Ersatz für den Krankenschein.
- Die Rückseite der Karte dient als Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Sie ersetzt innerhalb der EU- und EWR-Mitgliedsstaaten sowie in der Schweiz den Auslandskrankenschein.
- Die Karte speichert die Identifikationsdaten des Karteninhabers sowie mehrere Signaturfunktionen. Wer ein entsprechendes Zertifikat erwirbt, kann die e-Card als Bürgerkarte zur elektronischen Signatur von Dokumenten verwenden.
Wer bekommt eine Karte?
Eine e-Card erhält jede in Österreich lebende Person, die Anspruch auf die Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung hat. Weiterhin wird die e-Card an Personen ausgegeben, die von den Krankenfürsorgeanstalten der Stadt Wien, der Landeshauptstadt Graz, der Stadt Villach und der Landeshauptstadt Salzburg betreut werden. Auch anspruchsberechtigte Angehörige des Versicherungsnehmers, etwa Ehepartner und Kinder, bekommen eine Karte. Für jeden Angehörigen wird dabei eine eigene Chipkarte ausgestellt.
Woher bekomme ich eine e-Card?
Neugeborene erhalten automatisch eine e-Card vom entsprechenden Krankenversicherungsträger. Die Chipkarte wird für gewöhnlich wenige Wochen nach der Geburt per Post zugestellt. Ist das nicht der Fall, sollten Eltern sich an die jeweilige Krankenversicherung wenden.
Personen, die in Österreich berufstätig sind, werden vom Arbeitgeber bei der Sozialversicherung gemeldet. Die Zustellung der Karte erfolgt daraufhin ebenfalls automatisch per Post. Sollte man einen Arzt aufsuchen müssen, bevor die Karte zugestellt wurde, reicht es, dort die Sozialversicherungsnummer anzugeben.
Seit dem 1. Jänner 2020 müssen alle neu ausgegebenen e-Cards für Versicherte ab 14 Jahren mit einem Foto versehen sein. Die Versicherungsträger beziehen das Foto aus öffentlichen Registern, zum Beispiel dem Reisepass, dem Personalausweis, dem Scheckkartenführerschein oder dem Fremdenregister. Wer ein solches Dokument besitzt, muss sich um nichts weiter kümmern und erhält seine neue Karte automatisch. Alle anderen Versicherten müssen ein Foto bei der zuständigen Registrierungsstelle vorlegen. Bis Ende 2023 sollen alle bisherigen e-Cards gegen Chipkarten mit Foto ausgetauscht werden.
Wann und wo gilt die e-Card?
Die e-Card gilt bei jedem Vertragsarzt in ganz Österreich, also bei allen Allgemeinmedizinern, Fachärzten und Zahnärzten, die einen Vertrag mit einer gesetzlichen Krankenkasse abgeschlossen haben. Weiterhin kann sie in allen Vertragseinrichtungen, den Einrichtungen der Sozialversicherungsträger und den meisten Krankenanstalten im gesamten Bundesgebiet vorgelegt werden.
Kann ich die Karte auch im Ausland nutzen?
Die Rückseite der e-Card dient als Europäische Krankenversicherungskarte. Die EKVK ist in den EU- und EKW-Mitgliedsstaaten sowie in der Schweiz als Versicherungsnachweis anerkannt. Gültig ist die EKVK, wenn alle Datenfelder ausgefüllt sind und der Karteninhaber in Österreich versichert oder mitversichert ist. Bei einem Auslandsaufenthalt ermöglicht sie den Besuch bei den Behandlungsstellen der gesetzlichen Krankenversicherung des jeweiligen Landes.
Wie lange gilt die e-Card?
Die e-Card ist grundsätzlich unbegrenzt gültig. Ausgetauscht werden muss sie nur, wenn sich die personenbezogenen Daten auf der Kartenoberfläche ändern, zum Beispiel der Name. Änderungen der personenbezogenen Daten sind mit einem erforderlichen Nachweis bei der Krankenversicherung zu melden.
Wechseln Versicherte den Arbeitgeber oder die Krankenversicherung, behält die Karte ebenfalls ihre Gültigkeit. Da die Gesundheitsdaten nicht auf der Karte selbst gespeichert sind, sondern im elektronischen e-Card System, ist ein Austausch nicht nötig.
Anders als die e-Card ist die Europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite mit einem Ablaufdatum versehen. Ist dieses Datum erreicht und besteht weiterhin Versicherungsschutz, wird automatisch eine neue e-Card zugestellt.
Was kostet die e-Card?
Die Ausstellung der e-Card ist kostenfrei. Der Gesetzgeber sieht gemäß § 135 Abs. 3 ASVG allerdings ein jährliches Serviceentgelt für die Karte vor. Dieses wird vom Dienstgeber erhoben und jeweils am 15. November für das folgende Kalenderjahr eingezogen.
Was kann ich tun, wenn die Karte verloren geht?
Den Verlust der e-Card sollten Versicherungsnehmer so schnell wie möglich beim Krankenversicherungsträger oder unter der österreichweit gültigen Service-Nummer 050 – 124 33 11 melden. Für den Ersatz verlorener und beschädigter Karten, deren Unbrauchbarkeit auf Verschulden des Karteninhabers zurückgeht, wird eventuell eine Gebühr erhoben.