Die Krankenmeldung in Österreich unterliegt klar definierten Regeln und es kann ernsthafte Folgen haben, wenn diese nicht befolgt werden. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über alles Wissenswerte zum Thema Krankmeldung und Arbeitsunfähigkeit in Österreich.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine Krankmeldung?
- Krankmeldung – So geht’s richtig
- Ab wann muss Arbeitgeber Krankenstandbestätigung vorliegen?
- Krankenstand wie lange möglich?
- Entgeltfortzahlung im Krankenstand – Regelungen
- Krankenstand im Urlaub – Was tun?
- Ist Kündigung im Krankenstand erlaubt?
- Die häufigsten Fragen im Überblick
Was ist eine Krankmeldung?
Ist ein Arbeitnehmer erkrankt, so muss bei dem Arbeitgeber eine Krankmeldung erfolgen. Diese sollte unverzüglich vorgenommen und anschließend von einem Arzt oder einer Ärztin attestiert werden. Einige Arbeitgeber gestatten bis zu drei Tagen Krankenstand auch ohne eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, aber spätestens bei längerer Krankheit, ist sie unbedingt erforderlich. Rein rechtlich betrachtet, kann eine Krankschreibung schon ab dem ersten Tag verlangt werden. Daher ist die sichere Seite in jedem Fall, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon am ersten Tag der Erkrankung beim Hausarzt/-ärztin zu organisieren. Ganz genau ist dies individuell aber im Arbeitsvertrag geregelt.
Krankmeldung – So geht’s richtig
Da die Arbeitgeber zunächst Lohnfortzahlungen übernehmen und bei langer Krankheit auch Krankengeld gezahlt werden kann, sind die formalen Anforderungen bei der Krankmeldung nicht unerheblich. Nicht eingehaltene Fristen könnten dann im Zweifel dazu führen, dass Leistungen ganz oder teilweise eingestellt werden. Daher sind folgende „Regeln“ bei der Krankmeldung zu beachten.
Wann muss ich mich krankmelden?
Eine Krankmeldung muss unverzüglich nach Bekanntwerden der ursächlichen Erkrankung bei dem Arbeitgeber vorgenommen werden. Dabei darf keine schuldhafte Verzögerung durch den Arbeitnehmer entstehen. Sie ist in der Regel persönlich vorzunehmen. Etwas Anderes ist es aber, wenn der oder die Betroffene beispielsweise nach einem Verkehrsunfall nicht selbst im Stande ist sich zu melden. In diesem Fall kann auch ein Angehöriger die Arbeitsunfähigkeitsmeldung übernehmen.
Wie melde ich mich krank – telefonisch oder schriftlich?
Über die Arbeitsunfähigkeit kann der Arbeitgeber telefonisch oder schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. Der einfachste Weg ist dabei die telefonische Krankmeldung. Rechtlich einwandfrei ist eine schriftliche Krankmeldung zum Beispiel via E-Mail. Diese steht im Zweifelsfall auch als Beleg zur Verfügung, sollte es später zu irgendwelchen Unstimmigkeiten kommen.
Natürlich können Angestellte auch mehrere Varianten verknüpfen und beispielsweise auf der Arbeit anrufen und zusätzlich noch einmal eine Email/WhatsApp über das soeben Besprochene hinterherschicken.
Krankmeldung richtig formulieren – Tipps
Wie die Krankmeldung richtig formuliert wird, ist von sehr vielen Faktoren abhängig. Einigen Chefs reicht eine kurze Information, wenn das Arbeitsverhältnis vertrauensvoll und intakt ist. Das Arbeitsrecht schreibt aber ein bestimmtes Procedere bezogen auf die Fristen vor, um sicherzustellen, dass für beide Parteien Rechtssicherheit besteht, wenn es zum Streit kommt.
Es gibt abgesehen vom Zeitpunkt ansonsten keine präzisen Formvorschriften für eine Krankmeldung. Sie sollte den Namen und die voraussichtliche Dauer der Krankheit enthalten. Zusätzlich können Hinweise über aktuelle berufliche Projekte und eine Notfalltelefonnummer für die Kollegen sehr hilfreich sein, um die Abwesenheit des Kranken zu überbrücken. Eine Diagnose ist Privatsache und muss dem Chef nicht verraten werden.
Muss ich Krankmeldung begründen?
Prinzipiell hat der Arbeitgeber keinen Rechtsanspruch darauf zu erfahren, wegen welcher speziellen Erkrankung der Angestellte abwesend ist. Die Diagnose muss also bei der Krankmeldung nicht offen mitgeteilt werden. Dennoch ist es in einigen Fällen sicherlich vorteilhaft die Abwesenheit kurz zu begründen, damit Chef und Kollegen einen gewissen Planungsspielraum haben. Es genügt aber bei dieser Begründung zu sagen, ob eine Erkrankung oder ein Unfall vorliegt.
Wie Krankenstand verlängern?
Im Prinzip läuft die Verlängerung des Krankenstandes nach den selben Regeln ab, wie die erstmalige Krankmeldung. Allerdings dürfen bei längeren Krankenständen weitere ärztliche Bescheinigungen oder beispielsweise die Überprüfung durch einen Amtsarzt verlangen.
Ab wann muss dem Arbeitgeber Krankenstandbestätigung vorliegen?
Die Arbeitgeber dürfen ab dem ersten Krankheitstag eine entsprechende ärztliche Bescheinigung verlangen. Häufig werden aber krankheitsbedingte Abwesenheiten bis zu drei Tagen auch ohne eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung toleriert. Auch hier ist der Arbeitnehmer auf der sicheren Seite, wenn der Arztbesuch erfolgt und die Abwesenheit lückenlos begründet werden kann.
Wie genau die individuelle Regelung aussieht, kann im Arbeitsvertrag nachgelesen werden.
Krankenstand wie lange möglich?
Grundsätzlich ist der Krankenstand so lange möglich, wie die auslösende Ursache anhält. Begrenzend sind allerdings finanzielle und arbeitsrechtliche Aspekte. Die Entgeltfortzahlung und das Krankengeld werden nur zeitlich limitiert ausgezahlt.
Entgeltfortzahlung im Krankenstand – Regelungen
Zunächst ist der Arbeitgeber für die Entgeltfortzahlung zuständig. Je nach zugrundeliegendem Gesetz und der Zugehörigkeitsdauer, beträgt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung zwischen sechs und zwölf Wochen. Anschließend zahlt die österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) Krankengeld. Grundsätzlich zahlt die ÖGK für bis zu 26 Wochen lang Krankengeld. Der Anspruchszeitraum kann sich auf bis zu 52 Wochen erhöhen, wenn der oder die Betroffene in den letzten zwölf Monaten mindestens sechs Monate in der gesetzlichen Krankenkasse versichert war.
Krankenstand im Urlaub – Was tun?
Wer im Urlaub erkrankt oder verunfallt, kann den Krankenstand ebenfalls gegenüber dem Arbeitgeber anzeigen. Sofern dieser länger dauert als 3 Tage oder im Arbeitsvertrag etwas Abweichendes vereinbart ist, ist eine Krankenstandsbestätigung einzureichen. Die Krankentage zählen nicht als Urlaubstage, allerdings verlängert sich der Urlaub auch nicht um die Tage des Krankenstandes. Nach Ende des vereinbarten Urlaubs aber spätestens nach Genesung, müssen Arbeitnehmer wieder am Arbeitsplatz erscheinen.
Kündigung im Krankenstand – Ist das erlaubt?
Die Antwort lautet: Ja. Der Krankenstand schützt Arbeitnehmer nicht vor einer Kündigung. Daher scheuen sich viele davor sich krank zu melden und gehen stattdessen krank zur Arbeit. Es gelten im Kündigungsfall aber die üblichen Fristen und Regeln. Ferner sind Arbeitgeber dazu verpflichtet die Lohnfortzahlungen trotz erfolgter Kündigung vorzunehmen, wenn Arbeitnehmer noch Anspruch darauf haben. Dies gilt also auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus, wenn die Arbeitsunfähigkeit noch währenddessen eingetreten ist.
Krankmeldung – Die häufigsten Fragen im Überblick
Der folgende Abschnitt fasst die häufigsten Fragen zum Thema Krankenstand noch einmal zusammen.
Krankmeldung – Ab welchem Tag muss ich mich krankmelden?
Die Krankmeldung hat unverzüglich ab Bekanntwerden der ursächlichen Erkrankung bei dem Arbeitgeber zu erfolgen. Einige Arbeitgeber erlauben zwar Abwesenheiten bis zu drei Tagen ohne ärztliche Bestätigung des Krankenstands, rein rechtlich betrachtet dürfen sie eine solche aber ab dem ersten Tag der Erkrankung verlangen. Wichtig zu wissen ist, dass Krankenhäuser keine Krankmeldung vornehmen können. Nach einem Krankenhausaufenthalt muss also noch einmal der Arzt oder die Ärztin die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen.
Was ist, wenn ich mich zu spät oder gar nicht krankmelde?
Im Normalfall entfällt der Anspruch auf Lohnfortzahlung für den Zeitraum, in dem die Krankmeldung selbst verschuldet ausbleibt. Im Regelfall ist eine verspätete Krankmeldung aber noch kein Kündigungsgrund sofern auch tatsächlich eine Krankheit oder ein Unfall vorgelegen haben.
Krankmeldung – 3 Tage später ausreichend?
In vielen österreichischen Arbeitsverhältnissen ist die 3-Tage-Frist üblich. Prinzipiell darf der Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit allerdings ab dem ersten Krankheitstag verlangen. Die genauen Regeln sind individuell im Arbeitsvertrag festgehalten und können bei Bedarf dort nachgelesen werden.
Ist eine Krankschreibung rückwirkend möglich?
Grundsätzlich ist eine rückwirkende Krankschreibung für maximal einen Tag möglich. Darüber hinaus muss die Krankenkasse der Krankschreibung zustimmen. Nach Krankenhausaufenthalten ist die Regelung etwas anders, da Krankenhäuser keine Krankmeldungen vornehmen dürfen. So kann es in bestimmten Fällen dazu kommen, dass die Krankschreibung nach einem stationären Aufenthalt auch für einen längeren Zeitraum rückwirkend ausgestellt werden darf.
Kann ich im Krankenstand trotzdem arbeiten?
Der Krankenstand ist zur Genesung da. Demzufolge verbietet es sich auch, während des Krankenstandes zu arbeiten. In bestimmten Notfällen können kleinere Einsätze für den Arbeitgeber zwar nötig werden, aber wie bereits erwähnt dient der Krankenstand der Erholung und Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Grundsätzlich sind Tätigkeiten, die die Genesung verzögern würden untersagt. Änderungen des Aufenthaltsortes muss man der österreichischen Gesundheitskasse mitteilen und diese muss sie bewilligen.
Ist eine Gesundmeldung notwendig?
Die Krankenkasse fordert eine Gesundmeldung. Diese entfällt genau wie die Krankmeldung auch auf die Pflichten des Arbeitnehmers und ist durch einen Arzt oder eine Ärztin vorzunehmen. Im Normalfall kann man die Gesundmeldung dann bei der ÖGK online erledigen.
Häufige Fragen
- Ab welchem Tag muss man eine Krankmeldung abgeben?
- Was ist, wenn die Krankmeldung zu spät oder gar nicht erfolgt?
- Ist eine Krankmeldung erst am dritten Krankheitstag ausreichend?
- Ist eine Krankschreibung rückwirkend möglich?
- Kann man trotz Krankschreibung arbeiten?
- Ist eine Gesundmeldung notwendig?
Eine Krankmeldung muss man direkt ab Bekanntwerden der Erkrankung dem Arbeitgeber melden. Manche Arbeitgeber erlauben Abwesenheiten von bis zu drei Tagen ohne eine ärztliche Bestätigung des Krankenstands. Allerdings dürfen sie, rein rechtlich betrachtet, eine solche bereits ab dem ersten Tag der Erkrankung verlangen.
Im diesem Fall entfällt normalerweise der Anspruch auf Lohnfortzahlung für den Zeitraum, in dem die Krankmeldung selbst verschuldet ausbleibt. Im Regelfall ist eine verspätete Krankmeldung aber noch kein Kündigungsgrund. Jedoch nur, sofern auch tatsächlich eine Krankheit oder ein Unfall vorgelegen haben.
In vielen österreichischen Arbeitsverhältnissen ist die 3-Tage-Frist üblich. Prinzipiell darf der Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit schon ab dem ersten Krankheitstag verlangen. Der jeweilige Arbeitsvertrag regelt die individuellen Verhältnisse.
Grundsätzlich ist eine rückwirkende Krankschreibung für maximal einen Tag möglich. In diesem Fall muss jedoch die Krankenkasse der Krankschreibung zustimmen. Nach Krankenhausaufenthalten ist die Regelung anders. Krankenhäuser dürfen keine Krankmeldungen vornehmen. In bestimmten Fällen kann es dazu kommen, dass die Krankschreibung nach einem stationären Aufenthalt auch für einen längeren Zeitraum rückwirkend ausgestellt werden darf.
Der Krankenstand dient der Genesung. Demzufolge verbietet es sich, während des Krankenstandes zu arbeiten. Grundsätzlich sind Tätigkeiten, die eine Genesung verzögern würden untersagt. Änderungen des Aufenthaltsortes müssen der österreichischen Gesundheitskasse mitgeteilt werden und diese muss sie bewilligen.
Ja, die Krankenkasse fordert eine Gesundmeldung. Diese entfällt genau wie die Krankmeldung auch auf die Pflichten des Arbeitnehmers. Ein/e Arzt/Ärztin nehmen diese vor. Im Normalfall kann man die Gesundmeldung dann bei der ÖGK online erledigen.