Ab dem Studienjahr 2024/25 wird es in Österreich mehr gewidmete Plätze für das Medizinstudium geben. Insgesamt 85 Studienplätze im Fach Humanmedizin sollen dann für Kandidatinnen und Kandidaten zur Verfügung stehen, die sich vor dem Aufnahmetest verpflichten, nach dem Studienabschluss für die Bundesländer, in Kassenpraxen, für die Polizei oder das Bundesheer zu arbeiten.
Verpflichtung zur medizinischen Tätigkeit im öffentlichen Interesse
Die Möglichkeit, eine gewisse Anzahl von Studienplätzen für Aufgaben von öffentlichem Interesse zu reservieren, besteht seit 2022/23. Umgesetzt wurde das Modell zunächst von der Medizinischen Universität Wien mit Widmung für das Bundesheer bzw. das Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV). Zehn Studienplätze im Fach Humanmedizin sind hier jährlich für Studierende vorgesehen, die sich nach erfolgreichem Abschluss für die medizinische Versorgung von Soldatinnen und Soldaten verpflichten. Zum Studienjahr 2024/25 wird das Projekt nun ausgebaut und die Anzahl der gewidmeten Studienplätze österreichweit auf 85 erhöht.
Entscheiden sich Studierende für das Modell, müssen sie es beim Aufnahmetest der Medizin-Unis nicht unter die besten Kandidaten schaffen, sondern mindestens 75 Prozent der Punkte erreichen und gewisse, von den Vertragspartnern festgesetzte Auswahlkriterien erfüllen. Im Gegenzug verpflichten sie sich dazu, nach erfolgreichem Abschluss für eine gewisse Zeit in von den Ländern getragenen Spitälern, in Kassenpraxen, als Amtsarzt im Polizeidienst oder beim Bundesheer zu arbeiten. Zusätzlich kann im Vertrag die Ausbildung in bestimmten Fächern vereinbart werden, in denen zurzeit ein besonders großer Mängel an Fachkräften besteht. Für das laufende Medizinstudium gewähren die Vertragspartner Stipendien. Wer einen Vertrag mit den Bundesländern abschließt, erhält zum Beispiel 1.000 Euro im Monat.
Die Dauer der Verpflichtung hängt vom Vertragspartner ab. Schließen studierende einen Vertrag mit den Bundesländern ab, verpflichten sie sich für acht Jahre, bei einem Vertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) geht man von fünf Jahren Dauer aus. Brechen die Studierenden ihr Studium ab, müssen sie die Stipendien zurückzahlen.
Ziel: Regionale medizinische Versorgung sichern
Ziel der gewidmeten Studienplätze ist es, die regionale Gesundheitsversorgung sicherzustellen und ausreichend Nachwuchskräfte für den öffentlichen Gesundheitsdienst zu gewinnen. Rechtliche Grundlage für dieses Modell bildet eine gesetzliche Regelung in § 71c Abs. 5a des Universitätsgesetzes (UG).
Konkret sind von den 85 gewidmeten Studienplätzen 59 für die Bundesländer vorgesehen. Die Verteilung erfolgt unter Berücksichtigung des jeweiligen Bevölkerungsanteils. 13 Studienplätze gehen an die ÖKG, zehn an das BMLV und drei an das Bundesministerium des Inneren (BMI). Die Medizinische Universität Wien hält 34 gewidmete Studienplätze vor, die Medizinische Universität Innsbruck 19, die Medizinische Universität Graz 18 und die Medizinische Fakultät Linz 16.
Die ÖGK begrüßt das Modell und hält es für einen ersten guten Ansatz, um den wachsenden Bedarf an qualifizierten Fachkräften im Gesundheitswesen zu decken. Zugleich biete das Projekt jungen Menschen eine Möglichkeit, an der Sicherung des solidarischen Gesundheitssystems mitzuwirken. Die ÖGK spricht sich außerdem dafür aus, die Zahl der gewidmeten Plätze für das Medizinstudium in Zukunft weiter zu erhöhen.