Am Dienstag, 21. November 2023, einigten sich Vertreter/innen der Länder und Gemeinden sowie der Finanz- und Gesundheitsminister auf den Finanzausgleich, der auch die Gesundheitsreform paktiert. Dem Beschluss war ein Streit zwischen dem Gesundheitsministerium und der Ärztekammer vorausgegangen. In den Endverhandlungen wurden nun einige Abstriche zugunsten der Ärztekammer gemacht. Unter anderem fallen geplante Einschränkungen bei der Gesamtvertragshoheit sowie die Pflicht zur Wirkstoffverschreibung weg.
Keine Einschränkungen bei der Gesamtvertragshoheit
Den ursprünglichen Reformplänen sahen Einschränkungen bei der Gesamtvertragshoheit der Ärzte/-innen vor. Demzufolge sollte die ÖGK den Auftrag bekommen, bis zum 31. Dezember 2025 einen bundesweit einheitlichen Gesamtvertrag aufzusetzen, der dann am 1. Jänner 2026 in Kraft getreten wäre. Für den Fall, dass es zu keiner Einigung gekommen wäre, hätten die bis zum 31. Dezember 2025 geltenden Gesamtverträge inklusive Honorarvereinbarungen bis zum Inkrafttreten eines bundeseinheitlichen Gesamtvertrags bestehen bleiben sollen. Die Höhe der Honorare hätte ab diesem Zeitpunkt nicht mehr angepasst werden können. Die Ärztekammer übten an diesen Punkten Kritik und sprach von einer Aufkündigung der Sozialpartnerschaft. Eine millionenschwere Protestkampagne war bereits in Planung.
Die wird nun nicht nötig sein. Die geplanten Einschränkungen wurden aus dem Reformpapier gestrichen, ebenso wie der Plan, dass die Sozialversicherungen künftig Einzelverträge mit Ärzten/-innen abschließen können.
Voraussichtliches Aus für die Wirkstoffverschreibung
Die Reform sah zunächst auch die Einführung einer Wirkstoffverschreibung vor. Demnach hätten Ärzte/-innen künftig nur noch einen bestimmten Wirkstoff verschrieben, die Auswahl des Präparats wäre den Apotheken überlassen worden. Die Apotheken hätten sich ihrerseits ans Ökonomieprinzip halten müssen, die Arzneimittel also nach wirtschaftlichen Kriterien auswählen sollen. Dieses Vorhaben wurde nicht nur von der Ärztekammer, sondern auch von Patientenvertreter/innen kritisiert. Nun soll die Wirkstoffverschreibung doch nicht kommen.
Mehr Experten/-innen fürs Bewertungsboard
Eine Änderung hat sich zudem beim Bewertungsboard für den Einsatz hochpreisiger und spezialisierter Arzneimittel ergeben. Die Gesundheitsreform sieht vor, für diesen Zweck ein Expertengremium einzusetzen, das ähnlich des Obersten Sanitätsrates im Gesundheitsministerium angesiedelt sein und vom Minister bestellt werden soll. Die Aufgabe dieses Gremiums besteht darin, den Einsatz neuer Medikamente nach sachlichen und wirtschaftlichen Kriterien zu beurteilen. Das Bewertungsboard soll ausschließlich aus Mediziner/innen bestehen und lediglich Empfehlungen aussprechen. Bei diesen Plänen bleibt es auch, verändert wurde allerdings die personelle Besetzung: Es sollen noch mehr Experten/innen im Gremium vertreten sein als ursprünglich vorgesehen.
Ärzte/-innen verlieren Vetorecht
Den Verlust des Vetorechts für Ärzte/-innen muss die Ärztekammer dagegen hinnehmen. Die Gesundheitsreform sieht vor, dass sich Ärzte/-innen in Zukunft nicht mehr gegen Stellenpläne und die Schaffung neuer Ambulatorien sperren können.
Fest stehen auch die Eckpunkte des Finanzausgleichs: In den niedergelassenen Bereich fließen künftig 300 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr. Für Spitalsambulanzen und Strukturreformen sind rund 600 Millionen Euro eingeplant. Zudem soll der Pflegefonds von 455 Millionen Euro auf 1,2 Milliarden Euro im Jahr aufgestockt werden. Weitere Mehrausgaben sind für ein Vorantreiben der Digitalisierung sowie für Neuerungen beim Impfen, in der Medikamentenversorgung und der Gesundheitsförderung vorgesehen.