Wer in Österreich die Facharzt-Weiterbildung Allgemeinmedizin abgeschlossen hat, kann sich in einer eigenen Praxis niederlassen oder als angestellte/r Arzt/Ärztin weiterarbeiten. Die Bezeichnung „Allgemeinmediziner/in“ öffnet aber auch noch weitere zahlreiche Türen außerhalb der unmittelbaren Patientenversorgung. Eine Möglichkeit besteht darin, Amtsarzt/-ärztin zu werden. Anders als in einer Hausarztpraxis haben Ärzte/-innen bei einem Amt nicht die Aufgabe, im therapeutischen Sinne tätig zu sein. Sie stehen im Dienst der öffentlichen Gesundheit. Dabei werden sie von verschiedenen Auftraggebern hinzugerufen. Dies sind häufig Arbeitgeber, aber auch Behörden, Gerichte oder andere öffentlich-rechtliche Institutionen. Was genau dabei die Aufgaben einer Amtsärztin/eines Amtsarztes sind und welche Tätigkeitsfelder abgedeckt werden, der folgende Beitrag fasst alle Informationen zusammen.
Welche Aufgaben erfüllt der/die Amtsarzt/-ärztin?
Das Aufgabenspektrum eines/-r Amtsarztes/-ärztin ist sehr umfangreich. Amtsärzte/-innen sind in vielen Bereichen sehr gefragt und leisten einen wichtigen Beitrag bei der Erhaltung der öffentlichen Gesundheit. Dabei werden sie einerseits gutachterlich tätig (Beratung) oder wirken bei der Planung öffentlicher gesundheitsbezogener Krisenpläne mit. Andererseits haben sie auch weiterhin „Patienten/-innen“-Kontakt, wenngleich diese den/die Amtsarzt/-ärztin nicht mit dem Wunsch aufsuchen „geheilt“ zu werden.
Inhaltsverzeichnis
Kontrollinstanz zwischen Arbeitgeber/in und Arbeitnehmer/in
Amtsärztinnen und Amtsärzte stellen sehr oft das Bindeglied zwischen dem/-r Arbeitgeber/in und dem/-r Arbeitnehmer/in dar. Sie nehmen als unabhängige Dritte eine Einschätzung über den Gesundheitszustand eines/-r Arbeitnehmers/-in vor. Dies ist vor allem bei langer Krankheit der Fall, denn hier sind Arbeitgeber/innen berechtigt eine zusätzliche amtsärztliche Meinung einzufordern. Die Diagnose des/-r Amtsarztes/-ärztin stellt dabei eine neutrale zweite Meinung dar und hilft der Arbeitgeberseite dabei einzuschätzen, wie lange noch mit Abwesenheit des/-r Arbeitnehmers/-in zu rechnen ist. Andererseits wird auch die Arbeitnehmerseite zum Beispiel bei der Planung von Rehabilitationsmaßnahmen oder der Wiedereingliederung unterstützt.
Der/die Amtsarzt/-ärztin als Gutachter/in
Weiterhin arbeiten Amtsärzte/-innen sehr häufig als Gutachter/innen. In diesem Zusammenhang sind sie als Sachverständige beratend bei Behördenverfahren tätig und erstellen Gutachten zu verschiedenen Fragestellungen. Dazu zählen beispielsweise die Beurteilung der Fahrtauglichkeit von verschiedenen Personen, der allgemeinen Dienstfähigkeit oder der Erteilung von Berufserlaubnissen. Darüber hinaus sind Amtsärzte/-innen auch bei der Beurteilung umwelt-medizinischer Fragestellungen gefordert. Hierzu zählt beispielsweise die Überwachung der Trinkwasser- und Lebensmittelqualität oder die Hygiene in öffentlichen Schwimmbädern.
Erhaltung der öffentlichen Gesundheit
Auch bei der Erhaltung der öffentlichen Gesundheit während epidemischer oder pandemischer Lagen wirken Amtsärzte/-innen mit. Hierbei geht es um die Erfassung und Nachverfolgung meldepflichtiger Infektionskrankheiten sowie die Verhinderung der Ausbreitung gefährlicher Erkrankungen durch zum Beispiel die Verordnung von Quarantänemaßnahmen. Auch die ärztliche Mithilfe bei der Erarbeitung von Notfall- und Krisenplänen entfällt auf den Aufgabenbereich von Amtsärzten/-innen. Sofern Impfstoffe zur Verfügung stehen, gehören auch die Aufklärung über und die Durchführung von Impfungen zu den Aufgaben der Amtsärzte/-innen im Gesundheitsamt.
Eignungsuntersuchungen
Für bestimmte Tätigkeiten oder Berufe ist vorab eine Untersuchung der Eignung erforderlich. Diese wird in der Regel von einem/-r Amtsarzt/-ärztin durchgeführt und bei positivem Ausgang mit einem amtsärztlichen Zeugnis bescheinigt. Dazu gehört beispielsweise die Feststellung der schulischen Eignung vor der Schuleinführung. Aber auch die Untersuchungen zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung von beispielsweise Richtern/-innen oder anderen Amtsträgern/-innen fällt in den Aufgabenbereich der Amtsärzte/-innen in Österreich. Darüber hinaus werden Bus- oder Taxifahrer auf ihre Berufseignung hin untersucht, da diese Personen befördern.
Weitere Aufgaben des/-r Amtsarztes/-ärztin
Im Rahmen der Substitutionsbehandlung von drogenabhängigen Personen, spielt auch der/die Amtsarzt/-ärztin eine entscheidende Rolle. Da die Substitution in Österreich ein streng reglementierter Prozess ist, wurden Amtsärzte/-innen in den Prozess eingebunden. Jede Verordnung von Substitutionssubstanzen wird amtsärztlich gegengeprüft. Sie haben die Aufgabe die Rezeptierung der behandelnden Kollegen auf richtige Indikationsstellung, mögliche Alternativen oder Formfehler hin zu überprüfen. Dabei sind die behandelnden Ärzte/-innen dem/-r Amtsarzt/-ärztin gegenüber zur Auskunft verpflichtet. Kommen die behandelnden Ärzte/-innen nicht zu einem Konsens mit den zuständigen Amtärzten/- innen, so ist die Behandlung zu verweigern.
Ausbildung zum/-r Amtsarzt/-ärztin
Um Amtsarzt/-ärztin zu werden ist keine gesonderte Ausbildung vorgesehen. Das Jobangebot richtet sich vielmehr an fertig ausgebildete Allgemeinmediziner/innen oder teilweise auch an Fachärzte/-innen der Sonderfächer mit entsprechender Berufserlaubnis in Österreich. Die Einarbeitung in die besonderen Aufgabenfelder erfolgt während der Dienstzeit und ist häufig in Form von Weiterbildungen organisiert. Zum einen findet darüber die allgemeine Dienstausbildung statt. Zum anderen werden darüber hinaus auch spezielle Kompetenzen vermittelt, die der/die Amtsarzt/-ärztin für die Ausübung des Berufs in diesem Bereich braucht. Dazu gehören zum Beispiel der Physikatskurs. Dieser vermittelt die Kompetenzen, die ein/e Humanmediziner/in braucht, um im öffentlichen Gesundheitswesen dauerhaft zu arbeiten. Außerdem ist die Weiterbildung gemäß Weiterbildungsverordnung Substitution für Amtsärzte/-innen erforderlich.
Amtsärzte/-innen sollten jedoch eine Reihe persönlicher Eigenschaften mitbringen. Sie müssen in der Lage sein, Entscheidungen zügig zu treffen und diese anschließend auch nachvollziehbar zu begründen. Abgesehen davon ist eine umfangreiche Kenntnis der entsprechenden Rechtsgrundlagen des Landes erforderlich, da die Entscheidungen des/-r Amtsarztes sehr folgenschwer sein können. Die „Patienten/-innen“ erscheinen nicht immer freiwillig. Deswegen ist besonderes Fingerspitzengefühl erforderlich. Ein sattelfester Umgang mit Konfliktsituationen und eine gute Strategie zur Problemlösung sind dann essenziell. Im Allgemeinen sollten angehende Amtsärzte/-innen kommunikativ und teamfähig, sowie belastbar und stressresistent sein. Sich sowohl mündlich als auch schriftlich klar und gut ausdrücken zu können sollte ebenfalls selbstverständlich sein. Zu guter Letzt sei noch erwähnt, dass Amtsärzte von Berufs wegen häufig im Außendienst unterwegs sind. Daher ist ein Führerschein der Klasse B häufig Grundvoraussetzung für ein Anstellungsverhältnis.
Häufige Fragen
- Was ist ein Amtsarzt?
- Wie wird man Amtsarzt?
- Welche Aufgaben hat ein Amtsarzt?
Ein Amtsarzt ist ein ausgebildeter Allgemeinmediziner, der nicht in eigener Praxis, sondern für die öffentliche Gesundheit (meist für ein Amt oder Land) tätig ist. Das Aufgabenspektrum ist dabei vielseitig und deckt neben verschiedenen amtlichen Untersuchungen auch Berater- und Gutachtertätigkeiten mit ab.
Ein Amtsarzt muss neben dem Medizinstudium eine Facharztweiterbildung zum Allgemeinmediziner abgeschlossen haben. Eine eigene Weiterbildung zum Amtsarzt existiert nicht, vielmehr erfolgt eine Ausbildung während der Arbeit, häufig in Form von Weiterbildungen.
Amtsärzte sind nicht therapeutisch tätig, sondern für die öffentliche Gesundheit. Ihr Aufgabenspektrum ist vielfältig. Sie sind z.B. als Gutachter oder beratend tätig, führen Eignungsuntersuchungen durch und geben Arbeitgebern Zweitmeinungen über den Gesundheitszustand von Arbeitnehmern.