Arbeitslos als Arzt? Die Situation erscheint paradox. Einerseits wird in Österreich Ärztemangel beklagt, auf der anderen Seite gibt es arbeitslose Ärzte am Arbeitsmarkt. Eine Phase der Arbeitslosigkeit droht dabei häufig Medizin-Absolventen, die vielfach länger auf eine Turnusarzt-Stelle warten müssen. Aber auch sonst ist man als Arzt nicht davor gefeit, während des Berufslebens arbeitslos zu werden.
Inhaltsverzeichnis
Wichtig ist es, sich schnellstmöglich beim AMS zu melden. Wie dies funktioniert, welche Schritte beachtet und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, erläutert dieser Ratgeber.
Arbeitslosengeld für Ärzte – Wer hat Anspruch?
Angestellte Ärzte haben bei Verlust des Arbeitsplatzes Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wer seine Stelle selbst kündigt, muss allerdings zunächst mit einer vierwöchigen Sperrfrist rechnen, ehe die Zahlung beginnt. Wie lange Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, hängt maßgeblich vom Alter und (Vor-)Zeiten einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ab. Regulär beträgt die Bezugsdauer 30 Wochen, sie kann sich jedoch auf bis zu 52 Wochen verlängern. Unter bestimmten Bedingungen wird auch noch länger gezahlt.
Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen gibt es, um Arbeitslosengeld zu erhalten? Folgende Bedingungen müssen erfüllt werden:
- Wohnsitz in Österreich
- arbeitsfähig bzw. vermittelbar, arbeitswillig und arbeitslos
- Mitteilung der Arbeitslosigkeit beim AMS (Arbeitsmarktservice)
- bereitwillig, mindestens 20 Stunden wöchentlich zu arbeiten
- Anwartschaft (arbeitslosenversicherungspflichtige Arbeit)
- maximal erlaubte Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes nicht ausgeschöpft
Bezüglich der 20 Stunden gibt es Ausnahmen: Wer ein Kind betreuen muss, das jünger als zehn Jahre alt oder behindert ist, muss lediglich 16 Stunden wöchentlich arbeiten.
Kein Anspruch für Jungmediziner und selbständige Ärzte
Arbeitslose Jungmediziner, die auf einen Turnusarzt-Platz warten, haben in der Regel keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Der Grund ist: es bestand vorher noch keine (ausreichend lange) sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (bei unter 25-Jährigen mindestens 26 Wochen im Jahr vor der Arbeitslosigkeit).
Wer als Arzt eine selbstständige Tätigkeit ausübt und arbeitslos wird, erhält ebenfalls kein Arbeitslosengeld. Seit 2009 besteht für Selbstständige und Freiberufler allerdings die Möglichkeit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung. Dann existiert ein Anspruch.
Arbeitslosengeld als Arzt – Höhe und Auszahlung
Für einen lückenlosen Bezug des Arbeitslosengeldes ist es wichtig, sich spätestens bis zum ersten Tag der Arbeitslosigkeit beim Arbeitsmarkt-Service Österreich (AMS) arbeitslos zu melden. Die Meldung kann über das persönliche eAMS-Konto, über eine Online-Meldeseite des AMS oder klassisch per Formular (elektronisch oder papiergestützt) erfolgen. Auch die telefonische Meldung ist möglich. Das Arbeitslosengeld ist extra zu beantragen – entweder durch persönliche Vorsprache beim AMS oder über das eAMS-Konto.
Das Arbeitslosengeld setzt sich folgendermaßen zusammen:
- Grundbetrag
- teilweise Ergänzungsbetrag
- eventuell Familienzuschläge
Grundbetrag
Der Grundbetrag beim Arbeitslosengeld entspricht 55 Prozent des letzten täglichen Nettoeinkommens. Die Berechnung erfolgt üblicherweise auf Basis der letzten 12 monatlichen Beitragsgrundlagen zur Sozialversicherung (vor der einjährigen Berichtigungsfrist).
Ergänzungsbetrag
Der Ergänzungsbetrag wird gezahlt, wenn der Grundbetrag niedriger ist als der Richtsatz bezüglich der Ausgleichszulagen. Den Familien-Zuschlag erhalten Arbeitslose für ein Kind, für das sie Unterhalt leisten.
Sonderzahlungen
Sonderzahlungen werden durch eine pauschale Sechstel-Hinzurechnung berücksichtigt. Von dem sich so ergebenden Betrag werden Sozialabgaben und Steuern pauschal abgezogen. Das ermittelte Nettoeinkommen dient dann als Berechnungsgrundlage. Die Auszahlung geschieht jeweils am Anfang des Folgemonats – in der Regel bis spätestens zum achten Tag.
Krankenversicherung
Wenn eine Arbeitslosenversicherung besteht, erfolgt die Krankenversicherung im Fall der Arbeitslosigkeit ebenfalls über den AMS. Die Krankenversicherung beinhaltet auch einen Krankengeld-Anspruch. Private Krankenzusatzversicherungen sind weiterhin selbst zu tragen.
Pensionsversicherung
Auch bei Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs werden Versicherungszeiten in der Pensionsversicherung erworben. Für die Monate der Arbeitslosigkeit werden 1,78 Prozent von 70 Prozent der Berechnungsbasis des täglichen Arbeitslosengeldes dem Pensionskonto gutgeschrieben.
Private Vorsorge – immer eine gute Maßnahme
Burnout, schlechte Arbeitsbedingungen, Umstrukturierung, persönliche Lebenskrisen – es gibt viele Gründe, warum ein Arzt nicht mehr in seiner bisherigen Stellung tätig sein will oder kann und arbeitslos wird. Und nicht jeder ist in der Lage, schnell wieder am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Mit privater Vorsorge lassen sich solche “Durststrecken” besser durchstehen. Neben Rücklagenbildung gehört dazu vor allem ein guter Berufsunfähigkeitsschutz.
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