Österreich ist ein beliebtes Ziel für ausländische Ärzte. Die Vorteile liegen auf der Hand – eine hohe Lebensqualität, günstige geografische Lage im Herzen Europas, ein gutes Gesundheitssystem und steigende Gehälter. Wer als Arzt seine Ausbildung im Ausland absolviert hat und in Österreich als Arzt praktizieren möchte, erfährt in diesem Artikel auf was man sich bürokratisch einstellen muss, welche Zulassungen und Nachweise man benötigt, um als Arzt in der Alpenregion zu arbeiten und wie die Arbeitsbedingungen und Gehaltsaussichten sind.
Inhaltsverzeichnis
- Als ausländischer Arzt in Österreich arbeiten - Voraussetzungen
- Nachweise für ausländische Ärzte - Notifizierung Medizinstudium
- Eintragung in die Ärzteliste - Nachweise und Dokumente
- Anrechnung von Ausbildungszeiten im Ausland
- Gehalt als Arzt in Österreich
- Arbeitsbedingungen in Österreich
- Lebensqualität – eine der besten weltweit
Als ausländischer Arzt in Österreich arbeiten – Voraussetzungen
Um in Österreich als Arzt oder Ärztin tätig werden zu können, wenn man seine Ausbildung ganz oder teilweise im Ausland absolviert hat, ist ein enormer administrativer und finanzieller Aufwand erforderlich, besonders dann, wenn die Ausbildung in einem nicht deutschsprachigen Drittstaat erfolgt ist. Ehe man alle erforderlichen Dokumente zusammen hat, vergehen viele Monate vielleicht gar Jahre. Daher sollte man sich unbedingt vorab sehr gut informieren und bestmöglich vorbereitet in dieses langwierige Verfahren starten. Hat man es dann endlich geschafft die nötige Berufserlaubnis zu bekommen, wartet eine aussichtsreiche private und berufliche Zukunft in Österreich, das im EU-Durchschnitt betrachtet einen der oberen Plätze belegt, wenn es um finanzielle, berufliche und persönliche Zufriedenheit geht.
Ob der Berufsstart in Österreich für Ärzte aus dem Ausland unkompliziert gelingt, hängt daher sehr stark vom Herkunftsland ab, da die Ärztekammern zwischen dem Europäischen Wirtschaftsraum und Drittstaaten unterscheiden. Während innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) die Medizinerausbildung auf Grund ihrer Ähnlichkeit wechselseitig durch die einzelnen Länder relativ unkompliziert anerkannt wird, ist es für Ärzte aus Drittstaaten deutlich schwieriger alle erforderlichen Genehmigungen zu erhalten.
Grundsätzlich werden allgemeine Erfordernisse von besonderen Erfordernissen unterschieden. Während sich die allgemeinen Erfordernisse der Ärztekammer auf die persönliche Eignung des Bewerbers beziehen, zielen die besonderen Erfordernisse im folgenden Schritt dann auf die absolvierten Aus- und Weiterbildungzeiten ab, die in Österreich anerkannt werden müssen.
Nachweise für ausländische Ärzte – Notifizierung Medizinstudium
Wer sein Medizinstudium nicht in Österreich, der Schweiz oder einem anderen EWR-Mitgliedsstaat absolviert hat, muss seine ärztliche Grundausbildung nostrifizieren lassen. Hierunter versteht man die Prüfung und Anerkennung der Gleichwertigkeit der stattgefunden Ausbildung bezogen auf das österreichische Doktorat. Die Nostrifizierung entfällt in der Regel für AbsolventInnen aus einem EWR-Staat oder der Schweiz, weil die EU-konformen Qualifikationen gegenseitig relativ unkompliziert anerkannt werden.
Grundsätzlich ist der Antrag auf Nostrifizierung bei jeder österreichischen Universität nur einmal möglich. Daher ist eine akribische und vollständige Vorbereitung aller nötigen Formalitäten empfehlenswert, denn es gibt keine zweite Chance, wenn wegen vermeidbarer Fehler eine Ablehnung erfolgen sollte. Der Antrag ist gebührenpflichtig und kostete im Jahr 2020 150,00 Euro. Weiterhin sind bereits für das Nostrifizierungsverfahren ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nötig. Im Verlauf des gesamten Berufszulassungsverfahrens muss später ein Sprachniveau auf dem Level C1 erreicht werden.
Nach Antragstellung wird ein Ermittlungsverfahren durch die Universität eröffnet. Im Rahmen dieses Verfahrens werden beispielsweise Studienpläne miteinander verglichen. Außerdem findet vier Mal jährlich ein sogenannter Stichprobentest statt, zu dessen Teilnahme man gegebenenfalls aufgefordert wird. Anschließend ergeht der Nostrifizierungsbescheid, der sämtliche Auflagen enthält und befristet, bis wann diese Auflagen erfüllt werden müssen. Der Antragsteller darf mit dem Nostifizierungsbescheid als außerordentlicher Student alle nötigen Prüfungen ablegen. Für die Dauer des außerordentlichen Studiums sind Studiengebühren fällig. Im Jahr 2020 betrugen diese 383,56 pro Semester. Sollte der Nostrifizierungsbescheid negativ ausfallen, besteht noch die Möglichkeit ganz neu zu studieren und gegebenenfalls einzelne Prüfungen anerkennen zu lassen, was dann die Gesamtstudiendauer verkürzen kann.
Wenn alle Auflagen aus dem Nostrifizierungsbescheid erfüllt sind, erhält der Antragsteller den Bescheid der Universität über die Anerkennung der Gleichwertigkeit mit dem österreichischen Doktorat. Außerdem wird hierdurch die Berechtigung erteilt, den österreichischen akademischen Grad zu führen. Erst dann kann die Eintragung in die österreichische Ärzteliste erfolgen.
Es muss möglich sein, dass sich Kollegen und Patienten in deutscher Sprache mit einem zugewanderten Arzt oder einer zugewanderten Ärztin verständigen können. Um dies zu gewährleisten wurde 2005 eine Sprachprüfung verpflichtend eingeführt. Hierfür werden Gebühren von knapp 1000,00 Euro fällig. Die Sprachausbildung selbst ist ebenfalls kostenpflichtig. Spätestens für die Eintragung in die österreichische Ärzteliste muss die Sprachkompetenz nachgewiesen werden, aber auch schon für die Teilnahme an Studienabschnitten und Prüfungen im Rahmen der Nostrifizierung ist die deutsche Sprache erforderlich.
Eintragung in die Ärzteliste – Nachweise und Dokumente
Um den Beruf als Arzt in Österreich ausüben zu dürfen, muss zunächst eine Eintragung in die Ärzteliste beantragt werden. Folgende Liste zeigt alle nötigen Dokumente, die für die Eintragung in das österreichische Ärzteregister erforderlich sind.
- Nachweis der Staatsbürgerschaft: Ärzte aus EU-Ländern weisen ihre Staatsbürgerschaft durch Vorlage von Personalausweis oder Reisepass nach. Mediziner aus Drittstaaten belegen ihren rechtmäßigen Aufenthalt durch beispielsweise einen Aufenthaltstitel. Damit verbunden muss auch das Recht auf die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich verbunden sein. Weiterhin ist ein genormtes Passfoto nötig und bei Namensänderung durch Eheschließung auch die Heiratsurkunde.
- Certificate of Good Standing: Dieses Zertifikat bescheinigt, dass kein Strafverfahren oder Disziplinarverfahren in dem jeweiligen Land existiert und muss aus allen Ländern vorgelegt werden, in denen man als Arzt während der vergangenen 5 Jahre länger als mindestens 6 Monate tätig gewesen ist. Das Certificate of Good Standing darf nicht älter als 3 Monate sein.
- Polizeiliches Führungszeugnis: Auch das polizeiliche Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein und muss neben dem Heimatland auch aus allen Ländern vorgelegt werden, in welchen in den letzten 5 Jahren ein mindestens 6-monatiger Aufenthalt stattgefunden hat.
- Gesundheitszeugnis: Das Gesundheitszeugnis belegt die körperliche und geistige Eignung des Bewerbers und muss von einem zugelassenen Arzt ausgestellt worden sein, auch wenn dieser nicht zur Ausübung des Arztberufs in Österreich berechtigt ist. In diesem Fall ist die Berechtigung gesondert nachzuweisen. Auch dieses Dokument darf nicht älter als 3 Monate sein.
- Deutschkenntnisse: Es findet für alle Mediziner aus dem Ausland eine verpflichtende Sprachprüfung statt. Diese kann in einigen Fällen entfallen, beispielsweise dann, wenn die Ausbildung im deutschsprachigen Raum absolviert wurde und dadurch hinreichende Sprachkenntnisse belegbar sind. Es sind der Ärztekammer gegenüber ausreichende Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 nachzuweisen, bevor die Anmeldung zur Sprachprüfung erfolgen kann.
- Dienstvertrag: Ein Nachweis über die Art der Tätigkeit muss durch den Dienstgeber bestätigt werden.
Sind alle Anforderungen zufriedenstellend erfüllt, erfolgt die Eintragung in die Ärzteliste, welche von der österreichischen Ärztekammer selbst geführt wird.
Anrechnung von Ausbildungszeiten im Ausland
Wer im Heimatland bereits ganz oder teilweise eine Facharztausbildung oder Weiterbildung zum Allgemeinmediziner absolviert hat, kann im Rahmen der Eintragung in die Ärzteliste auch diese Aus- und Weiterbildungszeiten anerkennen lassen. Hier wird unterschieden, ob die Ausbildungszeiten im Europäischen Wirtschaftsraum oder außerhalb abgeleistet wurden.
Für die Anerkennung der Weiterbildungszeiten ist ebenfalls die österreichische Ärztekammer zuständig. Die Gebühr lag 2021 bei 340,36 Euro.
Selbstverständlich kann nur anerkannt werden, was auch schriftlich belegt werden kann. Folgende grundsätzliche Informationen müssen aus jedem Ausbildungsnachweis hervorgehen:
- Dauer des Ausbildungsabschnitts
- Art der Tätigkeit während des Ausbildungsabschnitts
- Ausbildungsstätte
- im Rahmen der Weiterbildung erlangte Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten
- Berechtigung zur Aus- und Weiterbildung der ausbildenden Stelle
Sind alle Unterlagen geprüft, ist in jedem Fall noch einmal eine Abschlussprüfung im Fach Allgemeinmedizin beziehungsweise für Fachärzte im entsprechendem Sonderfach erforderlich. Diese Prüfungen sind ebenfalls kostenpflichtig. Erst nachdem diese Prüfung erfolgreich absolviert ist, erlangt der Arzt oder die Ärztin die Berechtigung zur Berufsausübung als Arzt für Allgemeinmedizin beziehungsweise als Facharzt.
Anerkennung Ausbildung in der Schweiz oder im EWR
Zur Anrechnung der Aus- und Weiterbildungszeiten im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz müssen Ärzte einen Nachweis über ihre ärztliche Ausbildung erbringen. Dabei ist zwischen Ärzten in der Ausbildung (Turnusärzten), Allgemeinmedizinern und Fachärzten zu unterscheiden. Welche Anforderungen Mediziner erfüllen müssen und welche Nachweise zur Anrechnung der Ausbildungszeiten erforderlich sind, zeigen die folgenden Abschnitte.
Ärzte in Ausbildung (Turnusärzte)
Ärzte, die sich in der Ausbildung befinden – in Österreich Turnusärzte genannt – müssen ihr Medizinstudium nostrifizieren – also dem österreichischen Doktorat gleichstellen – lassen, sofern sie nicht in Österreich studiert haben. Anerkannt wird aber ebenfalls ein Ausbildungsnachweis gemäß Anhang V, Nr. 5.1.1. der Richtlinie 2005/36/EG. Dieser wird vom Ausbildungsland innerhalb des EWR oder der Schweiz ausgestellt und bestätigt zum Einen das abgeschlossene Medizinstudium und zum Anderen die EU-Konformität desselben.
Allgemeinmediziner
Will man als Allgemeinmediziner in Österreich arbeiten, muss man ebenfalls einen Ausbildungsnachweis (gemäß Anhang V, Nr. 5.1.1. der Richtlinie 2005/36/EG) vorlegen. Zusätzlich ist auch die Ausbildung im Fach Allgemeinmedizin und das dazugehörige Diplom sowie die EU-Konformität der Ausbildung gemäß Anhang V, Nr. 5.1.4 der Richtlinie 2005/36/EG nachzuweisen.
Fachärzte
Als Facharzt ist die medizinische Grundausbildung nachzuweisen. Zusätzlich ist noch die Vorlage eines Ausbildungsnachweises über den EU-konformen Abschluss der Facharztausbildung im Ausland nötig (gemäß Anhang V, Nr. 5.1.2 und 5.1.3 der Richtlinie 2005/36/EG).
Anerkennung der Arzt Ausbildung im Drittstatt
Für AbsolventInnen aus einem Drittstaat und Ärzte, die noch niemals innerhalb des EWR oder der Schweiz tätig waren ist die Anerkennung ihrer medizinischen Ausbildung in Österreich wesentlich schwieriger. Einerseits ist die Beschaffung beglaubigter behördlicher Dokumente aus beispielsweise einem Kriegs- oder Krisengebiet teilweise nahezu unmöglich oder Papiere können auf der Flucht verlorenen gegangen beziehungsweise zerstört worden sein. Darüber hinaus ist die grundsätzliche Struktur und der Ablauf eines Medizinstudiums in einigen Ländern möglicherweise dem österreichischen Standard sehr unähnlich. Daher wird genauestens geprüft, ob die Erteilung einer Berufserlaubnis zur Ausübung des Arztberufs erteilt werden kann oder eben nicht. Schließlich stellt der Arztberuf einen Dienst am Kranken dar. Jeder Patient und jede Patientin muss sich darauf verlassen können, dass die behandelnden Ärzte über alle notwendigen medizinischen Qualifikationen verfügen und darüber hinaus auch alle gesetzlichen Anforderungen zur Berufsausübung erfüllen.
Alle Ärzte, die in einem sogenannten Drittstaat ausgebildet wurden, und noch niemals innerhalb des EWR oder der Schweiz eine Tätigkeit ausgeübt haben, müssen ihre gesamte Weiterbildung im Ausland neu anerkennen lassen. Begonnen bei der Nostrifizierung des Medizinstudiums.
Darauf aufbauend können dann bereits abgeschlossene Ausbildungsabschnitte auf Konformität geprüft werden. Es ist möglich, dass hier im Einzelfall eine Anrechnung der Ausbildungszeiten erfolgt. In jedem Fall ist allerdings nochmals eine Prüfung im entsprechenden Fach nötig, bevor das Diplom erteilt und der Berufszugang in Österreich gewährt wird.
Wer hingegen zwar in einem Drittstaat ausgebildet wurde, aber bereits innerhalb des EWR oder der Schweiz ein solches Anerkennungsverfahren durchlaufen hat, dem wird der Weg etwas leichter gemacht. Für alle ÄrztInnen gilt dann, die ursprüngliche Ausbildung sowie deren Anerkennung in einem anderen EWR-Staat oder der Schweiz nachzuweisen. Zusätzlich ist auch zu belegen, dass er oder sie in dem EWR-Staat oder der Schweiz zur selbstständigen Ausübung des Arztberufs berechtigt ist und bereits eine mindestens dreijährige Tätigkeit dort als Arzt stattgefunden hat.
Wenn einer dieser Punkte nicht erfüllt ist, bleibt nur noch das Nostrifizierungsverfahren über eine der österreichischen Universitäten übrig. Hierbei wird von der Universität geprüft, ob die stattgefunden medizinische Grundausbildung dem österreichischem Doktorat gleichzustellen ist.
Gehalt als Arzt in Österreich
Die Gehälter lassen sich nicht pauschal angeben – waren sie für deutsche Ärzte in den letzten Jahren eher unattraktiv, steigen sie aber nun an. Auch, wenn es noch regionale Unterschiede gibt, besteht ein höheres Bruttoeinkommen als in Deutschland.
Wie eine Auswertung der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zeigt, liegt das durchschnittliche Einstiegsjahresgehalt bei 45.000 bis 55.000 Euro, leitende Positionen erhalten etwa 66.000 bis 135.000 Euro. Der Fachbereich spielt dabei eine entscheidende Rolle.
Wichtige Faktoren, auf die man in Österreich außerdem achten muss, sind die andere Besteuerung und die relativ hohen Lebenserhaltungskosten. Außerhalb Wiens und besonders in den ländlichen Gegenden sind diese schon gern mal 20 Prozent höher als beispielsweise in Deutschland. Es zeigt sich, dass das Nettogehalt für Singles leicht höher ist, als das eines verheirateten Paares, bei dem ein Partner nicht vollzeitbeschäftigt ist.
Arbeitsbedingungen in Österreich
Eine generelle Aussage lässt sich hier ebenfalls nicht treffen. Der Klinikalltag in Österreich ist ebenso von einem hohen Kostendruck und Einsparungen geprägt, sodass Stress, Hektik und Überbelastung auch hier vorherrschen.
Wer sich jedoch als niedergelassener Arzt entscheidet, ohne Kassenzulassung zu arbeiten und selbst bestimmen will, wie viele Patienten aufgenommen werden, kann Stress und Überstunden minimieren. Wer sich das leisten kann, gewinnt natürlich deutlich an Lebensqualität. Auch, wenn das österreichische Gesundheitssystem sehr komplex ist, scheint der Weg in die Kassenunabhängigkeit doch etwas unbürokratischer zu sein. Außerdem sollen liberale Regelungen für Zuverdienste herrschen, was ein zusätzlicher finanzieller Anreiz ist.
Sonst hängen die Arbeitsbedingungen immer von der jeweiligen Anstellung und Fachrichtung ab. Daher ist es gut, sich vorher damit auseinanderzusetzen, warum man eine Tätigkeit in Österreich anstrebt, wie die Art der Arbeit und Anerkennung in dem gewünschten Fachbereich aussieht.
Lebensqualität – eine der besten weltweit
Österreich bietet viele kulturelle Besonderheiten, wunderschöne Landschaften und belegt in Umfragen immer wieder den vordersten Platz, wenn es um die Lebensqualität geht. Auch Wien wurde wiederholt zur lebenswertesten Stadt weltweit gekürt. Das mag einer der Hauptgründe sein, warum es so viele Menschen jährlich dorthin zieht. Österreich ist mit seiner zentralen Lage in Europa ein Wunschziel vieler ausländischer Mediziner – die Nähe zu den ost- und mitteleuropäischen Staaten liefert einen entscheidenden Faktor für alle, die trotz Auswanderung gerne regelmäßig in der Heimat sein wollen.
Übrigens: Österreich ist reich an unzähligen Dialekten, die sich in Schrift, Aussprache und Vokabular erheblich vom Hochdeutschen unterscheiden. Das kann für kleine verständliche Startschwierigkeiten sorgen, sollte einen aber keinesfalls davon abhalten, um als Arzt in Österreich zu wirken und seine Auswanderungsträume in die Alpenregion zu verwirklichen.