Am 26. November 2023 haben Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) und Digitalisierungsstaatssekretär Florian Tursky (ÖVP) ihre Pläne zur Digitalisierung des österreichischen Gesundheitssystems vorgestellt. Neben der elektronischen Gesundheitsakte ELGA gehören dazu eine Handy-App, die Pflicht zur Diagnosecodierung und mehr digitale Angebote für chronisch kranke Patientinnen und Patienten.
„Digitale Gesundheitsreform“ nach internationalem Vorbild
Eine „digitale Gesundheitsreform“ soll es sein, die Rauch und Tursky auf den Weg bringen. Dabei folgen sie internationalen Vorbildern. In Israel zum Beispiel können sich Patienten in ein Online-System einloggen, beantworten einige Fragen zu ihren Symptomen und werden dann einem Arzt zugewiesen. Zur Inspiration haben sich Rauch und Tursky auch das finnische digitale Gesundheitssystem angesehen, was ähnlich weit fortgeschritten ist.
Eine Herausforderung bei der Einrichtung digitaler Gesundheitsangebote ist der Datenschutz. Bei der elektronischen Gesundheitsakte ELGA habe man aber bereits ein sicheres System aufbauen können, betont Rauch. Im Fokus der digitalen Gesundheitsreform stehe nun, vollständige Gesundheitsdaten zusammenzutragen und die Benutzerfreundlichkeit der Anwendungen an die Bedürfnisse der Bürger anzupassen.
Die geplanten Maßnahmen für die digitale Gesundheitsreform im Überblick.
Bilddaten in ELGA hinterlegen
Ein Schritt auf dem Weg zur Digitalisierung des Gesundheitswesens ist ELGA – die elektronische Gesundheitsakte. Befunde und verschriebene Medikamente können Patienten bereits in ihrer persönlichen Gesundheitsakte hinterlegen lassen. Ärzte, Spitäler und Apotheken erhalten Zugriff auf diese Daten. Bis Anfang 2024 sollen auch Bilddaten wie Röntgen, CT und MRT in ELGA integriert werden. Weiterhin ist geplant, dass Wahlärzte bis zum 1. Jänner 2026 an die elektronische Gesundheitsakte angeschlossen werden.
Handy-App für den niedrigschwelligen Zugang zum Gesundheitssystem
Der Zugang zu ELGA soll in Zukunft auch über eine Handy-App möglich sein. Geht es nach Rauch und Tursky, konsultieren Patienten künftig vor ihrem Arztbesuch die App. Dort können sie Symptome eingeben und sich, unterstützt durch künstliche Intelligenz, durch weitere Schritte leiten lassen. Wenn die App nicht weiterhilft, reiht sich die Hotline 1450 ein, danach folgt dann der direkte Kontakt zu Ärzten im niedergelassenen Bereich, persönlich oder per Videokonsultation. Die Handy-App soll unter anderem dazu beitragen, die Spitalambulanzen zu entlasten, die aktuell auch von Patienten mit weniger dringlichen Symptomen aufgesucht werden. Weiterhin soll die App ihren Nutzern Anleitungen zu Ernährung und Bewegung geben und sie bei einer gesünderen Lebensführung unterstützen.
Pflicht zur Diagnosecodierung
Ein weiterer Bestandteil der Gesundheitsreform ist die Pflicht zur Diagnosecodierung. Dabei tragen Ärzte alle medizinischen Diagnosen nach international standardisierten Codes in die Patientenakten ein. Die Diagnosecodierung soll eine einheitliche Dokumentation von Erkrankungen ermöglichen und dadurch den Informationsfluss zwischen den verschiedenen Dienstleistern im Gesundheitsbereich vereinfachen. In Spitälern kommen diese Codes bereits zur Anwendung, mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform sollen auch niedergelassene Ärzte sie verpflichtend nutzen müssen.
Digitale Gesundheitsanwendungen für chronisch kranke Patienten
Um die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiter voranzutreiben, sollen künftig mehr digitale Gesundheitsanwendungen, kurz DiGAs genannt, für chronisch kranke Patienten zur Verfügung stehen. Dabei handelt es sich um Apps fürs Handy oder den Computer, die Patienten mit chronischen Krankheiten wie Diabetes, Migräne oder Demenz bei der Datenerfassung unterstützen, ihnen medizinische Hinweise geben, die Kommunikation mit Ärzten und Pflegepersonal verbessern und so den Alltag erleichtern.