Im Jahr 2022 forderte die Ärztekammer in Kooperation mit den niedergelassenen Ärzte/-innen letztmalig eine Honorarerhöhung für Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen. Die Ärztekammer hat einen konsequenten Handlungsbedarf im Rahmen der Debatten um die geplante Reform erkannt und stellt im November 2022 ein Ultimatum: Sollte sich das Gesundheitsministerium nicht mit der Ärztekammer über eine Honorarerhöhung für diese Untersuchungen bis zum Jahresende einigen, werde man die Kassenleistung kündigen. Damit tritt eine vertragsfreie Privatleistung für diese besonderen und wichtigen Untersuchungen ein, welche betroffene Patienten dann aus eigener Tasche zu bezahlen haben, weil sie nicht mehr als Kassenleistung über die Krankenversicherungen abzurechnen sind.
Wenngleich die Frist verstrichen ist, so hat die Bundesregierung nun reagiert. Die Ärztekammer und Sozialversicherungsträger haben neue Tarife ausgehandelt.
Knapp 30 Jahre gleichbleibende Konditionen
Die letzte Erhöhung der Honorare von niedergelassenen Ärzten/-innen in Österreich liegt knapp 30 Jahre zurück. 1994 war die letzte Anpassung. Vor allem Kinderärzte schlagen schon seit Jahren Alarm und haben ihre Sorgen über eine Zunahme des Versorgungsdefizits in einem Brandbrief an die Familienministerin Susanne Raab zum Ausdruck gebracht.
Durch eine Honorarerhöhung für Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen könnte dieses deutlich reduziert werden und dadurch langfristig sogar Kosten aufgrund einer verbesserten Versorgung sowie intensiveren Vorsorgeuntersuchungen eingespart werden. Seit Jahren finden diese Diskussionen statt, die lange Zeit ohne Ergebnis verliefen. Aufgrund des Drucks der österreichischen Ärztekammer kam im Mai 2023 endlich eine Einigung zustande.
Endlich Einigung
Die Bundesregierung unterstützt die Ausweitung und fortschrittliche Entwicklung zu einem neuen digitalen Leistungsspektrum in Bezug auf Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen. Sie erklärte im Mai, dass weitere Leistungen in den folgenden Jahren Schritt-für-Schritt ergänzend hinzukommen werden, um das Versorgungsdefizit zu bekämpfen. Als zusätzliche Leistungen sind beispielsweise die Elternberatung, eine weitere Hebammen-Konsultation, eine additionale Ultraschalluntersuchung sowie psychologische Beratungskomponenten und ein Neugeborenen-Hörscreening geplant. Des Weiteren profitieren Eltern und Kinder von Gesundheits- und Ernährungsberatungen als Kassenleistung. Präzise Details sind bislang allerdings noch nicht ausgearbeitet.
Bundesregierung stellt Budget zur Verfügung
Durch die Tarifeinigungen zwischen Sozialversicherungen und österreichischer Ärztekammer gibt die Bundesregierung entsprechende Geldmittel dafür frei.
Rückwirkend ab dem 01. Jänner 2023 werden von der Bundesregierung jedes Jahr 19,7 Millionen Euro für die Leistungshonorare bereitgestellt. Das entspricht in etwa einer durchschnittlichen Erhöhung von 75 Prozent seit 1994.
Zudem fließen weitere 17 Millionen Euro pro Jahr in die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, um die Leistungen auszuweiten. Außerdem werden 10 Millionen Euro für den digitalen Ausbau bereitgestellt.
Wichtigkeit der Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen
Die Familienministerin Susanne Raab von der ÖVP und der Gesundheitsminister Johannes Rau von den Grünen begrüßen die Einigung zwischen den Sozialversicherungen und der Ärztekammer. Ihnen sei bewusst, dass diese Untersuchungen ein wichtiger Baustein in der Gesundheitsvorsorge sei.
Seit diese 1974 für hiesige Familien, Kinder und Jugendliche eingeführt wurden, hat sich die Sterblichkeitsrate von (werdenden) Müttern, Ungeborenen und Kindern deutlich minimiert. Zahlreiche Erkrankungen konnten frühzeitig erkannt und behandelt sowie durch regelmäßige Konsultationen der Ausbruch oftmals verhindert werden. Durch die Erweiterungen des Leistungskataloges ist eine Investition in die fortschrittliche Medizin gegeben, die einer Finanzierung durch den Staat im Interesse der Patienten, aber auch der niedergelassenen Ärzte/-innen in Österreich erforderlich machen.
“Wir sind dazu verpflichtet, unseren Nachwuchs sowie frischgebackene Mütter insbesondere gesundheitlich zu unterstützen und ihnen eine bestmögliche Gesundheitsversorgung zu gewährleisten”, so Familienministerin Susanne Raab. “Ohne Ärzte/-innen geht das allerdings nicht, sodass der Abschluss der Verhandlungen zwischen den Kassen und der Ärztekammer von enormer Wichtigkeit ist”, ergänzt Gesundheitsminister Johannes Rau.
Ein notwendiger Schritt in die richtige Richtung
Durch die Einigung zwischen Sozialversicherungsträgern und Ärztekammer in puncto Tariferhöhungen sehen Letztere von ihrem Vorhaben der Vertragskündigung von Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen Kassenleistung bis auf Weiteres ab. Zum aktuellen Zeitpunkt sei ein Meilenstein durch die Bereitstellung finanzieller Mittel durch die Bundesregierung erreicht worden. Wie sich das zukünftig aber im Detail darstellen wird, ist abzuwarten, denn manche bereits festgelegte Details finden nicht bei allem Ärzten/-innen Zuspruch.