Der Finanzausgleich im Gesundheitswesen erschien bereits als beschlossene Sache. Jetzt treten jedoch die Bundesländer auf die Bremse: In der Bundeszielkommission Ende April sollten konkrete Maßnahmen beschlossen werden, allerdings wurden alle Punkte vertagt, wie nun das Gesundheitsministerium und der Dachverband der Sozialversicherungen mitteilten.
Zwei Milliarden mehr für Gesundheit und Pflege
Alle fünf Jahre wird neu ausgehandelt, wie Steuereinnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt werden. Bei den aktuellen Verhandlungen Ende 2023 lag der Fokus auf die Gesundheitsreform. Vorgesehen ist, dass der Bund bis zum Jahr 2028 zusätzlich mehr als zwei Milliarden Euro für Gesundheit und Pflege zur Verfügung stellt. Zusammen mit den Mitteln der Bundesländer und Sozialversicherungen sollen so 14 Millionen Euro in den Pflege- und Gesundheitsbereich fließen. Im Gegenzug sollen die Länder die Reformen umsetzen und neue Aufgaben übernehmen.
Diesem Vorhaben haben die Bundesländer zum Jahreswechsel 2023/24 zunächst zugestimmt. Bei der Umsetzung der Reformen treten sie nun aber auf die Bremse. Offenbar wollen sie sich nicht zu konkreten Maßnahmen verpflichten lassen.
Konkrete Maßnahmen ausgebremst
Im Mittelpunkt der Gesundheitsreform steht es, die Angebote im kassenärztlichen Bereich sowie bei den Primärversorgungseinheiten zu erweitern. Auch Gratisimpfungen basierend auf den offiziellen Impfempfehlungen sowie die eHealth-Reform, die unter anderem eine Pflicht zum Datenaustausch zwischen Spitälern und Bund beinhaltet, gehören zu den konkret geplanten Reformmaßnahmen, ebenso wie der Eltern-Kind-Pass und die umstrittene Einführung eines Arzneimittel-Bewertungsboards.
In der Bundeszielkommission (B-ZK) Ende April sollten diese Maßnahmen vertraglich fixiert werden. Die B-ZK, ein Organ der Bundesgesundheitsagentur, nimmt seit 2013 bei der Umsetzung der Zielsteuerung-Gesundheit eine wichtige Rolle ein. Das Gremium setzt sich aus Vertretern des Bundes, der Länder und der Sozialversicherungen zusammen. Beschlüsse sind einvernehmlich zu fassen. Aufgrund des Widerspruchs der Länder mussten daher alle Punkte vertagt werden.
Konflikt zwischen ÖGK und Bundesländern
Zusätzlich schwelt ein Konflikt zwischen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und den Ländern. Die ÖGK wirft den Bundesländern vor, als Spitalsträger für die langen Wartezeiten bei MRT-Untersuchungen verantwortlich zu sein. Obwohl die Tomographen in den Krankenanstalten der Länder bei weitem nicht ausgelastet seien, würden Patienten für die Untersuchung in den niedergelassenen Bereich geschickt, so die ÖGK.
Eine neue Chance, die konkrete Umsetzung der Gesundheitsreform zu fixieren, gibt es bei der kommenden Sitzung der B-ZK. Können sich die Gremienmitglieder zu diesem Termin nicht einigen, ist es unwahrscheinlich, dass noch heuer ein Beschluss gefällt wird. Ende September stehen nämlich die Nationalratswahlen an, wonach die Regierung gebildet werden muss. Ohne Beschluss über konkrete Maßnahmen erhalten die Bundesländer vermutlich auch nicht das im Finanzausgleich vorgesehene Geld.