Wer in Österreich als Arbeitnehmer/in krank wird, stellt sich unwillkürlich Fragen. Abgesehen von der Angst, den Job zu verlieren, spielen auch vertragliche Pflichten und mögliche Ansprüche auf Krankengeld eine Rolle in dieser Situation. Grundsätzlich gilt, dass eine solche Arbeitsunfähigkeit immer von einem/-r Arzt/Ärztin bescheinigt werden muss. Nur so machen sich Arbeitnehmer/innen rechtlich nicht angreifbar, wenn sie ihren Verpflichtungen im Krankheitsfall nachkommen. Genau um diese soll es in diesem Beitrag in kompakter Form gehen.
Inhaltsverzeichnis
Krankenstand: Definition
Darunter ist ein Zustand der Arbeitsunfähigkeit zu verstehen, der ärztlich festgestellt wird. Ursache kann eine Erkrankung oder auch ein Unfall sein. Grundsätzlich gibt es die Option, in diesem Fall eine Entgeltfortzahlung und zu einem späteren Zeitpunkt auch Krankengeld zu erhalten.
Was muss ich tun, wenn ich krank bin?
Von grundlegender Bedeutung ist es, die Krankheit dem Arbeitgeber unverzüglich zu melden. Schließlich möchte auch dieser die betrieblichen Abläufe planen, er muss für Ersatz sorgen können. Es darf kein schuldhaftes Verzögern auftreten. Konkret sind die Bedingungen im jeweiligen Arbeitsvertrag nachzulesen. Dort steht im Regelfall genau festgeschrieben, ab welchem Tag der Krankheit der Arbeitgeber zu informieren ist. Das ist spätestens ab dem vierten Tag der Erkrankung notwendig. In nicht wenigen Verträgen muss die Krankmeldung allerdings schon am ersten Tag erfolgen.
Tipp: Wer für sich angesichts dessen Handlungssicherheit für den Krankheitsfall schaffen möchte, sollte einen Blick in seinen Arbeitsvertrag werfen.
Krankenstand mitteilen
Zu beachten sind die jeweiligen betrieblichen Regelungen, die bekannt sein dürften. Am sichersten gehen kranke Mitarbeiter/innen mit einem morgendlichen Anruf bei dem/-r direkten Vorgesetzten. In vielen Unternehmen gibt es mit E-Mail und internen Portalen aber mittlerweile auch anerkannte digitale Wege, um eine Krankmeldung einzureichen. Der Vorteil ist hier, dass ein Nachweis jederzeit erbracht werden kann.
Krankmeldung: Rechte des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber hat das Recht, sich den Grund für die Arbeitsverhinderung bescheinigen zu lassen. Das kann bei einem entsprechend formulierten Arbeitsvertrag selbst bei einem eintägigen Krankenstand gelten. Arbeitnehmer/innen können aus dieser Pflicht für sich ableiten, dass nur der Gang zum/-r Arzt/Ärztin für sie Rechtssicherheit herstellt. Eine Krankenstandsbestätigung ist somit ein wichtiger formaler Baustein. Die Verantwortung des/-r Arztes/Ärztin rückt somit in den Fokus: Er entscheidet, ob ein/e Mitarbeiter/in in der Arbeit fernbleiben darf oder nicht.
Wichtig zu wissen in diesem Kontext ist, dass die Ursache der Arbeitsunfähigkeit auf der Krankenstandsbestätigung aufgeführt werden darf. Dies ist aber keinesfalls mit der Diagnose zu verwechseln. Es besteht demnach keine Pflicht, dem Arbeitgeber das eigene Krankheitsleiden offenzulegen. Die generelle Informationspflicht, dass eine Krankheit vorliegt, bleibt hiervon unberührt.
Verhalten als Arbeitnehmer im Krankenstand
Da meistens der Gang zum/-r Arzt/Ärztin mit einer Krankmeldung verbunden ist, wird dieser über ein gesundheitsförderliches Verhalten für eine schnellstmögliche Genesung entscheiden bzw. Tipps mit auf den Weg geben. Rein rechtlich gesehen dürfen Arbeitnehmer/innen nichts tun, was die Genesung verzögert. Eine Krankschreibung bedeutet nicht zwangsläufig, im Sinne der Quarantäne an die eigenen vier Wände gefesselt zu sein.
Wer allerdings unter einer ansteckenden Krankheit leidet, sollte sich möglichst nicht lange draußen aufhalten. Das Nötigste für den Lebensalltag (z.B. Einkäufe) darf aber erledigt werden. Freizeitvergnügungen schließen sich aus: Es wäre mehr als peinlich, von dem/-r eigenen Chef/in topfit auf einem Festival trotz Krankmeldung gesehen zu werden. Bei einigen Krankheiten wie Depressionen können Spaziergänge an der frischen Luft allerdings ein wichtiger Teil der Therapie sein. Das zeigt immer, wie genau Arbeitgeber im Zweifelsfall hinschauen müssen. Krankschreibung bedeutet nicht immer, zuhause bleiben zu müssen!
Wer innerhalb seines Krankenstandes beabsichtigt, den Aufenthaltsort zu ändern, muss eine Meldung bei der Österreichischen Gesundheitskasse vornehmen. Soll der Aufenthaltsort in das Ausland verlegt werden, muss eine Zustimmung der Gesundheitskasse erwirkt werden.
Kündigung während Krankheit: Das gilt in Österreich
Grundsätzlich ist eine Kündigung während des Krankenstandes möglich. Es besteht in dieser Phase kein gesonderter Kündigungsschutz. Aus diesem Grund entscheiden sich viele Mitarbeiter/innen in prekären Arbeitsverhältnissen, krank arbeiten zu gehen. Damit schaden sie nicht nur der eigenen Gesundheit. Sie verstoßen eventuell auch gegen Betriebs- und Hygienevorschriften, falls es sich um eine hochansteckende Krankheit handelt. Die Corona-Pandemie hat uns gelehrt, dass ein nahezu symptomloser Verlauf möglich ist.
Grundsätzlich gelten dieselben Kündigungsfristen und -bedingungen im Falle des Krankenstandes. Die Krankheit selbst kann nur ein Kündigungsgrund sein, wenn der/die Arbeitnehmer/in die Informationspflichten verletzt hat und z.B. keine Bestätigung innerhalb der Frist eingereicht hat.
So lange gibt es Lohn, trotz Krankmeldung
Die finanziell gute Nachricht trotz Krankheit ist: Der Arbeitgeber muss für einen Zeitraum von sechs oder acht Wochen bei mehrjähriger Betriebszugehörigkeit weiter das Entgelt bezahlen. Auch Zulagen und regelmäßig geleistete Überstunden können durchschnittlich angerechnet werden.
Sollte die Krankschreibung über diesen Zeitrahmen hinausgehen, wird die Hälfte der Entgeltfortzahlung von der Österreichischen Gesundheitskasse übernommen. Bei längerer Krankheit wird die ÖGK irgendwann die Zahlung komplett übernehmen. Arbeitnehmer/innen erhalten dann Krankengeld. Dieses wird im Regelfall für eine Dauer von 26 Wochen weitergezahlt.
Falls der Grund des Krankenstands ein Unfall ist, sei noch auf diese wichtige Regelung hingewiesen: Pro Arbeitsunfall haben Arbeiternehmer/innen in Österreich acht Wochen (bzw. noch länger bei mehrjähriger Betriebszugehörigkeit) Anspruch auf volle Entgeltfortzahlung.
Entgeltfortzahlung auch im Falle einer Kündigung während des Krankenstandes?
Da wir über Krankschreibung und Kündigung bereits ein paar Worte verloren haben, sei an dieser Stelle noch Folgendes erwähnt: Bei einer Kündigung im Krankenstand können Arbeitgeber verpflichtet sein, weiter Entgelt über das Beschäftigungsende hinaus zu zahlen. Die individuellen Voraussetzungen sind im Einzelfall immer genau zu klären.
Besonderheit nach längerer Krankheit: Wiedereingliederungsteilzeit
Seit 2017 gibt es mit der Wiedereingliederungsteilzeit in Österreich eine Option für Menschen, die über einen langen Zeitraum aus psychischen oder physischen Gründen nicht ihrer Arbeit nachgehen konnten. Diese Regelung möchte einen möglichst sanften Wiedereinstieg in den oftmals stressigen Berufsalltag sicherstellen. Um finanzielle Ausfälle in dieser Zeit auszugleichen, besteht ein Anspruch auf das Wiedereingliederungsgeld.
Häufige Fragen
- Was müssen Arbeitnehmer/innen tun, wenn sie krank sind?
- Wie viele Tage darf man krank sein, ohne sich Krankschreiben zu lassen?
- Wie lange kann man im Krankenstand sein?
- Wie lange muss der Arbeitgeber bei Krankheit zahlen?
Sie müssen ihren Arbeitgeber schnellstmöglich informieren: am besten direkt morgens telefonisch oder auf vereinbarten Kommunikationswegen beim Vorgesetzten. Ohne diese Meldung missachten Mitarbeiter ihre durch den Arbeitsvertrag auferlegten Pflichten.
Das hängt vom konkreten Arbeitsvertrag ab, dessen Regelungen genau zu prüfen sind. Spätestens ab dem vierten Tag der Krankmeldung ist ein ärztliches Attest notwendig. Manche Arbeitgeber wollen aber auch bereits am ersten Tag einen solchen Nachweis sehen. Ohne formale Krankschreibung ist es definitiv nicht möglich, eine Woche nicht auf der Arbeit zu erscheinen.
Das hängt von der Art der Erkrankung bzw. der Diagnose ab. Das Arbeitsrecht kann angesichts dessen keinen pauschalen Rahmen für einen maximalen Krankenstand vorgeben. Krankengeld wird grundsätzlich für bis zu 26 Wochen gezahlt. Eine Verlängerung auf eine Maximaldauer von 52 Wochen ist im Einzelfall zu prüfen.
Wie lange der Arbeitgeber weiterzahlen muss, richtet sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Das volle Entgelt wird für mindestens sechs Wochen gezahlt. Danach übernimmt die Österreichische Gesundheitskasse die Hälfte. Ist der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ausgeschöpft, erhalten Sie Krankengeld von der ÖGK.