Mit der monatlichen Lohn- oder Gehaltszahlung muss jeder Arzt und jede Ärztin eine monatliche Lohn- oder Gehaltsabrechnung erhalten. Diese wird als Dokument in Textform oder in elektronischer Form mit Möglichkeit zum Ausdruck bereitgestellt. Hier gibt es Informationen zu Aufbau, Inhalt und den wichtigsten Abkürzungen für die erste Lohn- oder Gehaltsabrechnung als Arzt.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung?
Bei der Lohnabrechnung handelt es sich um ein Dokument, das Ärzte jeden Monat zum Zeitpunkt ihrer Lohnauszahlung erhalten. Das Dokument führt den Abrechnungszeitraum und die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts auf. Es informiert die Arbeitnehmer über ihren Brutto- und Nettoverdienst, über Art und Höhe von Zuschlägen, Zulagen und sonstigen Vergütungen sowie über sämtliche Abzüge.
Zu unterscheiden ist zwischen einer Lohnabrechnung und einer Gehaltsabrechnung. Der Lohn bezeichnet ein festgelegtes, vertraglich vereinbartes Arbeitsentgelt auf Stundenbasis. Die Höhe des monatlichen Entgelts schwankt entsprechend der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Beim Gehalt handelt es sich dagegen um einen fixen Betrag, der zum Ende des Monats ausgezahlt wird, unabhängig von der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit. Überstunden werden entweder zusätzlich ausbezahlt oder in Form von Urlaubstagen vergütet.
Mehr Informationen darüber, wie viel man als Arzt in Österreich verdient, haben wir in folgendem Artikel zusammengestellt: Arzt Gehalt – wie viel verdienen Ärzte in Österreich?
Lohn- oder Gehaltsabrechnung als Arzt – Inhalte und Aufbau
Aus einer Lohn- oder Gehaltsabrechnung müssen der Auszahlungsbetrag, dessen Zweckwidmung sowie die vorgenommenen Abzüge einwandfrei zu erkennen sein.
Für die Gliederung einer Lohn- oder Gehaltsabrechnung gibt es keine formalen Vorgaben, der Aufbau ähnelt sich jedoch in den meisten Unternehmen. Üblicherweise bestehen Lohn- und Gehaltsabrechnungen aus den folgenden Abschnitten:
- allgemeine Angaben zum Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Auflistung aller Bezüge
- Auflistung aller Abzüge
- Informationsbereich mit allgemeinen Lohn- und Gehaltsinformationen, die deutlich machen, wie viel Netto vom Brutto übrigbleiben
- eventuell Überweisungs- bzw. Kontodaten des Arbeitnehmers
Aus dem Dokument muss klar ersichtlich werden, welche Leistungen der Arbeitgeber bei der Lohn- oder Gehaltsverrechnung berücksichtigt hat und wie sich der Nettolohn berechnet. Weiterhin gibt die Entgelt abrechnung Aufschluss über die vom Arbeitgeber geleisteten Zahlungen zur Betrieblichen Vorsorgekasse sowie zum Familienbonus Plus, einem Steuerabsetzungsbetrag für Arbeitnehmer mit Kindern. Bei einer Lohn- oder Gehaltsabrechnung ist zudem die Angabe der geleisteten Arbeitstage bzw. Arbeitsstunden verpflichtend. Darüber hinaus sind Urlaubs- und Krankheitstage aufzuführen.
Allgemeine Angaben
Im Kopf des Dokuments finden sich in der Regel die allgemeinen Angaben zum Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die sogenannten Stammdaten. Diese umfassen die folgenden Informationen:
- Name und Anschrift des Arbeitgebers
- Name, Anschrift, Sozialversicherungsnummer und Personalnummer des Arbeitnehmers
- Art der ausgeübten Tätigkeit
- Datum des Beschäftigungsbeginns, bei Endabrechnungen auch Datum des Beschäftigungsendes
Im darauffolgenden Abschnitt sind weitere arbeitnehmerbezogene Daten aufgeführt. Dazu gehören die im Folgenden erklärten Bestandteile:
Anzahl der lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitstage
Ist der Arbeitnehmer den ganzen Monat lang beschäftigt, muss er für 30 Tage Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Hätte er seine Beschäftigung Mitte des Monats aufgenommen, wären die geleisteten Arbeitstage anteilig berücksichtigt worden.
Freibeträge
In der Lohn- oder Gehaltsabrechnung wird auch der Freibetrag gemäß Freibetragsbescheid des Finanzamts aufgeführt. Einberechnet werden Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Der Beschäftigte reicht den Freibetragsbescheid beim Dienstgeber ein, der ihn bei der Abrechnung berücksichtigen muss.
Alleinverdiener-/ Alleinerzieherabsetzbetrag
Alleinerziehende und alleinverdienende Beschäftigte können Steuererleichterungen in Anspruch nehmen. Dazu reichen sie das Formular E30 bei ihrem Dienstgeber ein. In der Lohn- oder Gehaltsabrechnung wird dann die Anzahl der Kinder aufgeführt.
Pendlerpauschale
Beschäftigte können die Pendlerpauschale mittels Formular L34 bei ihrem Dienstgeber geltend machen.
Verwendungsgruppe und Beschäftigungsjahre
In Branchen, die einem Kollektivvertrag unterliegen, führt die Lohn- oder Gehaltsabrechnung die jeweilige Verwendungsgruppe auf. Die Verwendungsgruppe bildet die Grundlage für die kollektivvertragliche Bezahlung. Außerdem ist hier ersichtlich, wie viele Jahre sich der Beschäftigte im Betrieb befindet.
Tarifgruppe
Die Tarifgruppe macht deutlich, ob der Beschäftigte als Lehrling, Arbeiter oder Angestellter tätig ist.
Lohn- oder Gehaltsabrechnung: Ermittlung von Brutto und Netto
In den weiteren Abschnitten der Entgeltabrechnung wird ausgeführt, wie sich Brutto- und Nettoentgelt berechnen. Die Abrechnung besteht aus den folgenden Punkten:
1. Leistungen und Bezüge
Auflistung aller vom Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer erbrachten Leistungen. Dazu gehören laufende, einmalige und auch unregelmäßige Bezüge, unter anderem:
- Lohn oder Gehalt
- Sachbezüge (zum Beispiel Dienstwagen)
- Zulagen für geleistete Überstunden
- Nebenbezüge wie geldwerte Vorteile und steuerpflichtige Bestandteile von Personalnebenkosten, etwa Reisekosten oder Umzugskosten
- Wertguthaben, etwa Einzahlungen auf ein Langzeitarbeitskonto
- sämtliche weitere Zulagen und Zuschläge des Arbeitgebers
Das Bruttoentgelt als Bemessungsgrundlage ergibt sich aus der Summe aller vom Arbeitgeber erbrachten Leistungen.
2. Direkt abgeführte Beträge
Auflistung aller vom Arbeitgeber direkt abgeführten Beträge, unter anderem:
- Familienausgleichsfonds
- Kommunalsteuer
- Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag
- Betriebliche Vorsorgekasse
3. Abzüge durch Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge
Aus den Leistungen abzüglich der direkt abgeführten Beträge ergibt sich das lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtige Bruttoentgelt. Für die Berechnung des Nettoentgelts sind davon die im Namen des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber abgeführten Beiträge zur Sozialversicherung und Lohnsteuer abzuziehen.
Nachfolgend ist aufgeführt, welche Beiträge der Beschäftigte zur Sozialversicherung leistet. Die Sozialversicherungsbeiträge setzen sich aus den folgenden Posten zusammen:
- Krankenversicherung: 3,87 %
- Pensionsversicherung: 10,25 %
- Arbeitslosenversicherung: 3,0 %
- Arbeiterkammerumlage: 0,5 %
- Wohnbauförderung: 0,5 %
Beiträge zur Unfallversicherung und zur Insolvenz-Entgeltversicherung sind ausschließlich vom Dienstgeber zu leisten.
Aus dem Bruttogehalt minus den Abzügen für Sozialversicherung und Lohnsteuer ergibt sich das Nettogehalt. In einigen Fällen kann der tatsächliche Auszahlungsbetrag vom Nettogehalt abweichen, etwa wenn gewisse Posten vom Lohn abgezogen werden.
Ermittlung Brutto und Netto – Rechenbeispiel
Zur besseren Veranschaulichung ist folgend ein konkretes Rechenbeispiel zur Ermittlung des Brutto-/Nettolohns übersichtlich dargestellt.
LA-Nr. | Bezeichnung | Menge | Satz | Betrag | BMG SV | BMG LSt |
1000 | Gehalt | 3.000,00 € | 3.000,00 € | 3.000,00 € | ||
1600 | Sachbezug PKW | 320,00 € | 320,00 € | |||
2500 | Diäten Inland fr. Betrag | 100,00 € | ||||
3100 | ÜStd.-Grundlohn | 10 | 20,98 € | 209,80 € | 209,80 € | 209,80 € |
3110 | ÜStd.ZS 50% fr. §68/2 | 10 | 10,49 € | 104,90 € | 104,90 € | 104,90 € |
9120 | Freibetrag §68 (2) | -86 € | ||||
9200 | Steuerfrei §16 (SV-Beiträge) | -781,61 € | ||||
Brutto | 3.414,70 € | |||||
SV Beitrag lfd | -658,61 € | 3.634,70 € | ||||
LSt Beitrag lfd | -363,45 € | 2.704,39 € | ||||
Summe gesetzl. Abzüge | 1.022,06 € | |||||
Netto | 2.392,64 € | |||||
Auszahlung | 2.392,64 € | |||||
BV Beitrag | 55,61 € | 3.634,70 € | ||||
Familienbonus+ | 125,00 € |
Lohn- oder Gehaltsabrechnung: Die wichtigsten Abkürzungen
Die Lohn- oder Gehaltsabrechnung enthält einige Abkürzungen, die auf den ersten Blick zu Verwirrung führen können. Folgende Kürzel sollten Arbeitgeber und Beschäftigte kennen:
Abkürzung | Bedeutung |
AEAB / AE | Alleinerzieherabsetzbetrag |
AVAB / AV | Alleinverdienerabsetzbetrag |
BJ | Betriebsjahr |
BMGL | Bemessungsgrundlage |
BV | Betriebliche Vorsorgekasse |
Ersatzl. UrlaubsEntg. | Ersatzleistung für nicht in Anspruch genommene Urlaubstage bei Ende des Beschäftigungsverhältnisses |
FB | Freibetrag |
FLAF-Basis | Familienlastenausgleichsfonds-Basis |
KE 100% | Krankenentgelt in Höhe von 100% des Entgelts |
KE 50% | Krankenentgelt in Höhe von 50% des Entgelts |
Krankenent. EFZG Lg 100% | Krankenentgelt für Lehrlinge nach Entgeltfortzahlungsgesetz |
KFA | Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten |
lfd | laufende Bezüge |
LSt | Lohnsteuer |
Pend.P | Pendlerpauschale |
PK | Pensionskasse |
PV | Pensionsversicherungsbeitrag |
Stf | Steuerfreibetrag |
SV | Sozialversicherungsbeitrag |
SZ | Sonderzahlung |
Teilentg. Lg m Erst. | Teilentgelt für Lehrlinge im Krankheitsfall (gekürztes Krankenentgelt) |
ÜP / ÜStd. | Überstunden |
Werbek. | Werbekosten |
WFB | Wohnbauförderungsbeitrag |