Mobbing ist ein weit verbreitetes Phänomen. Mobbing am Arbeitsplatz, Mobbing in der Schule oder Cyber Mobbing – wer Mobbinghandlungen erlebt, dem kann das Leben zur Hölle werden. Gravierende psychische und manchmal auch physische Beeinträchtigungen sind die Folge. Was versteht man unter Mobbing am Arbeitsplatz? Welches sind typische Beispiele? Was tun bei Mobbing am Arbeitsplatz? Diese und viele weitere Fragen werden wir in dem nachfolgenden Artikel beantworten.
Was ist Mobbing am Arbeitsplatz?
Der Begriff Mobbing stammt aus dem Englischen, hat aber eine spezifisch deutschsprachige Begriffsgeschichte. Das englische “to mob” bedeutet so viel wie “sich zusammentun, belästigen, pöbeln”. Daraus wurde das im Deutschen gebräuchliche “Mob” für “Meute, Pöbel, Gesindel, Plebs”. Das abgeleitete Verb “mobben” bzw. Substantiv “Mobbing” steht für “Drangsalieren, Schikanieren”. Das Englische kennt diesen Begriff interessanterweise nicht und spricht stattdessen von “bullying”.
Inhaltsverzeichnis
Mobbing kommt nicht nur unter Kindern und Jugendlichen an Schulen vor, sondern auch in deren Lebensbereichen. Mobbing am Arbeitsplatz bedeutet in diesem Sinne nichts anderes als Schikanieren oder Drangsalieren am Ort der Beschäftigung. Dabei geht es nicht um eine einzelne bzw. einmalige Handlung, sondern um eine systematische, länger andauernde negative Verhaltensweise mit dem Ziel, dem Gemobbten zu schaden – in seiner persönlichen Befindlichkeit, in seinem Ansehen oder seiner beruflichen Stellung. Ob Schikanen am Arbeitsplatz als Mobbing angesehen werden, hängt also stark vom Einzelfall ab.
Voraussetzung für Mobbing ist immer Ungleichheit im Sinne von unterschiedlich ausgeprägten Einflussmöglichkeiten bzw. Machtpositionen der beteiligten Personen auf die Situation. Nicht zwingend ist ein Vorgesetzten-Untergebenen-Verhältnis. Ungleichheit kann auch in anderer Hinsicht Mobbing begünstigen, wenn sich für eine Seite daraus Vorteile ergeben und zu Lasten des Gemobbten genutzt werden – zum Beispiel durch die höhere Zahl, Informations- und Wissensvorsprünge, bessere Kontakte/Vernetzung, zeitliche und örtliche Vorteile.
Mobbing am Arbeitsplatz – Formen
Mobbing am Arbeitsplatz wird von den Betroffenen meist zunächst gar nicht bewusst wahrgenommen. Dass hinter unschönen “Vorfällen” und unfairem Verhalten mehr als ein “Vorkommnis” stecken könnte wird vielfach erst im Lauf der Zeit klar und realisiert. Man unterscheidet verschiedene Formen des Mobbing am Arbeitsplatz – je nachdem von wem die Schikane ausgeht und wer betroffen ist.
Klassisches Mobbing
Fast die Hälfte der Schikanen im Arbeitsleben entfällt auf klassisches Mobbing und findet meist unter Kollegen derselben Hierarchiestufe statt. Üble Gerüchte bis hin zur Lüge, Ausgrenzung, Vorenthaltung von Informationen, im Extremfall sogar körperliche Gewalt oder sexuelle Übergriffigkeit – es gibt viele Ausprägungen.
Bossing – Mobbing vom Chef
Bossing – Mobbing, das von den Vorgesetzten ausgeht – ist eine Form von Machtmissbrauch. Dem Chef steht dabei ein vielfältiges Arsenal für Attacken zur Verfügung:
- Manipulation oder Unterschlagung von Arbeitsergebnissen
- sinnlose Aufträge
- nicht zu bewältigende Aufgaben oder bewusste Unterforderung
- permanente Kontrolle
- unsachliche Kritik
- Herabsetzung in Gegenwart von Kollegen
- Entzug von Privilegien
- persönlich ablehnendes Verhalten
Die Liste ließe sich noch weiter fortsetzen. Dennoch kommt Bossing etwas weniger häufiger vor als klassisches Mobbing – in gut jedem dritten Fall handelt es sich um Mobbing durch den Vorgesetzten.
Staffing – Mobbing durch Arbeitskollegen
Während das Bossing “von oben nach unten” stattfindet, bezeichnet Staffing eine Art des Mobbings, die von Mitarbeitern der gleichen oder einer unteren Hierarchiestufe ausgeht. Bei knapp jedem zehnten Mobbing-Fall handelt es sich um Staffing. Meist schließen sich mehrere Kollegen zusammen, um einem anderen Mitarbeiter oder ihrem Vorgesetzten bewusst zu schaden. Häufig tritt Staffing bei jungen, unerfahrenen Vorgesetzten auf, die Mitarbeiter mit langjähriger Betriebszugehörigkeit und “Insiderwissen” führen sollen. Ebenfalls eine häufige Staffing-Konstellation: ein bisheriger Kollege wird plötzlich zum Chef. Das wesentliche Mittel ist hier ebenfalls Ausgrenzung. Informationen werden vorenthalten, es gibt üble Nachrede und auch Schweigen kann eine Form der Ausgrenzung sein.
Mobbing am Arbeitsplatz – Ursachen
Die Ursachen für Mobbing sind so vielfältig wie die Arbeitsplätze, an denen Betroffene gemobbt werden. Es gibt eine eigene Mobbing-Forschung, die sich mit den Ursachen für schikanöses Verhalten am Arbeitsplatz befasst. Eine allgemein akzeptierte Mobbing-Theorie existiert allerdings nicht. Die einzelnen Forschungsergebnisse sind nicht unumstritten.
Recht breit akzeptiert in der Wissenschaft sind strukturelle Ursachen. Danach ist Mobbing eine mögliche soziale Sanktion (“Waffe”) im Konkurrenzkampf um knappe Ressourcen in einer Organisation, wie zum Beispiel ein sicherer Arbeitsplatz, eine Aufstiegsmöglichkeit oder die Möglichkeit, eigenständig und selbstverantwortlich tätig zu sein.
Unzureichende organisatorische Rahmenbedingungen können Mobbing begünstigen. Dazu gehören z.B.:
- Unklar verteilte Zuständigkeiten
- ungleiche, nicht-nachvollziehbare Arbeitsaufteilung
- widersprüchliche Anweisungen von Vorgesetzten
- mangelhafte Kommunikation
- monotone und stressige Arbeit
- Über- oder Unterforderung
- Ignoranz des Arbeitgebers gegenüber Mobbing
Andere Ansätze suchen die Ursachen für Mobbing mehr in der Person des Opfers. Mobbingopfer sollen danach im Schnitt ängstlicher, unterwürfiger und konfliktscheuer sein. Allerdings gehen die Meinungen stark auseinander, ob solche Verhaltensmuster eher Ursache oder Folge von Mobbing sind. Außerdem kann es sich einfach um situativ bedingte Verhaltensweisen halten, die sonst nicht zutreffen. Für die Opfer-Charakterisierung wären sie daher nicht geeignet.
Das Profil des Mobbing-Täters wird ebenfalls kontrovers diskutiert. Manche Forscher sehen als typische Mobber, Menschen mit schwachem Selbstvertrauen, die ihre Defizite durch Mobbing zu kompensieren versuchen. Opfer von Mobbing dienen demnach als “Prügelknabe” und als Projektionsfläche für eigene Schwächen. Es gibt aber auch die genau gegenteilige Ansicht. Danach sind Täter eher überdurchschnittlich selbstbewusst und unterdurchschnittlich ängstlich. Eine dritte Meinung besagt, dass jeder Täter werden kann, wenn der Rahmen das nahelegt und begünstigt.
Daraus wird deutlich: Mobbing ist ein komplexer psychosozialer Prozess, für den es keine einfachen Erklärungen gibt.
Mobbing am Arbeitsplatz – Beispiele
Ständige Kritik, unsachliche Bewertungen, überfordernde Aufgaben – um Mobbing am Arbeitsplatz zu identifizieren, ist es wichtig, die verschiedenen Erscheinungsformen zu kennen.
Die nachfolgende Übersicht zeigt typische Beispiele, wie Mobbing am Arbeitsplatz in der Praxis aussehen kann.
Überforderung oder Unterforderung
Überforderung und Unterforderung sind typische Bossing-Methoden. Bei Überforderung werden dem Mitarbeiter bewusst eine Vielzahl von Aufgaben mit engen Terminvorgaben und komplexen Anforderungen “aufs Auge gedrückt”, die normalerweise kaum zu bewältigen sind. Ziel ist Druck, zu erzeugen, den Mitarbeiter unter Stress zu setzen und das Gefühl zu vermitteln, der Arbeit nicht gewachsen zu sein.
Das Gegenteil davon ist gezielte Unterforderung: Ausschluss von interessanten Projekten, langweilige und monotone Aufgaben oder systematisch erzeugter Leerlauf sind Mittel, um beim Opfer ein Gefühl von Wertlosigkeit zu erzeugen und das Selbstvertrauen zu untergraben.
Vorenthalten von Informationen
Mobbing kann sich auch dadurch äußern, dass den Betroffenen wichtige Informationen gezielt vorenthalten werden. Kollegen geben zum Beispiel Arbeitsanweisungen nicht weiter, informieren nicht über wichtige Termine oder über Änderungen im Projektplan. Mobbingopfer können in Folge ihre Arbeit nicht richtig ausführen und ernten die Kritik des Vorgesetzten.
Ungerechte Kritik
Ein typisches Beispiel von Mobbing liegt vor, wenn häufig ungerechte Kritik an der Arbeit oder der Leistung des Arbeitnehmers geübt wird. Sachliche und berechtige Kritik gehört zum Arbeitsleben dazu. Nimmt die Kritik jedoch überhand und wird ganz allgemein die eigene Kompetenz in Frage gestellt, hat dies mit einer konstruktiven Auseinandersetzung oft nichts mehr zu tun. Das gilt insbesondere, wenn sich die kritischen Äußerungen nicht nur auf die Arbeit, sondern auch auf das Erscheinungsbild oder die Lebensweise beziehen.
Falsche Bewertungen
Bei falschen Bewertungen werden Arbeitsergebnisse gezielt schlechter bewertet als sie tatsächlich sind. Fehler werden aufgebauscht, kleine Unachtsamkeiten unangemessen streng bestraft, gute Leistungen finden keine Beachtung oder werden gar den Kollegen zugeschrieben.
Leistungsbeurteilungen finden häufig eine Aufnahme in die Personalakte und stehen dort “schwarz auf weiß”. Eine negative Beurteilung muss man jedoch nicht widerspruchslos hinnehmen. Man kann eine Gegen-Stellungnahme formulieren und deren Aufnahme in die Personalakte verlangen.
Lügen und Verbreitung von Gerüchten
Der Flurfunk gehört in so gut wie jedem Unternehmen zum Arbeitsalltag. Ein wenig Klatsch und Tratsch stärkt im Allgemeinen das Zusammengehörigkeitsgefühl. Anders sieht es dagegen aus, wenn Kollegen gezielt Gerüchte oder Lügen über einen Mitarbeiter verbreiten und das Mobbingopfer dabei in einem schlechten Licht erscheinen lassen. Leider gelingt diese häufigste Form von Mobbing am Arbeitsplatz sehr oft und Unwahrheiten zu entkräften ist in vielen Fällen schwerer als sie in die Welt zu setzen.
Beleidigungen
In einigen Fällen wählen Mobber Beleidigungen, um ihre Opfer psychisch anzugreifen. Diese Beleidigungen werden entweder offen geäußert oder hinter dem Rücken der Betroffenen vorgetragen. Ist man regelmäßig und über einen längeren Zeitraum derartigen Sticheleien ausgesetzt, handelt es sich dabei keineswegs nur um eine raue Form der Kommunikation, sondern um ernstzunehmendes Mobbing. Dabei stellt Beleidigung ein Strafdelikt dar.
Ausgrenzung und Isolation
Ein weiteres häufiges Beispiel für Mobbing am Arbeitsplatz ist die soziale Isolation. Die Kollegen werden gezielt und systematisch von gemeinsamen Unternehmungen ausgeschlossen. In der Kantine und in der Kaffeeküche lässt man sie alleine sitzen, zu Abteilungstreffen werden sie nicht eingeladen, eventuell teilt man ihnen sogar die Termine von Meetings nicht mit.
Gewalt
Einige Betroffene sind körperlichen Angriffen oder sexueller Gewalt am Arbeitsplatz ausgesetzt. In anderen Fällen drohen Mobber den Betroffenen mit Gewalt, um sie einzuschüchtern und in Verlegenheit zu bringen.
Formen von Gewalt, die überdies als “verletzend” wahrgenommen werden können sind beispielsweise:
- Zudringliches oder aggressives Verhalten
- Ignorieren der sozialen Distanz
- vermeintliche zufällige Körperberührungen
- anzügliche Witze
- auffordernde Blicke bis hin zu sexuellen Anspielungen
Mobbing am Arbeitsplatz – Was tun?
Wer am Arbeitsplatz gemobbt wird, fühlt sich häufig allein gelassen und mit der Situation überfordert. Was können Betroffene bei Mobbing tun? Wie verhält man sich als Mobbing-Opfer gegenüber Mobbern am besten? In einigen Fällen kann es bereits helfen, der mobbenden Person die kalte Schulter zu zeigen. In schwerwiegenden Fällen treiben die Schikanen die Betroffenen dagegen bis zur Kündigung. Nicht jede persönliche Reaktion auf Mobbing ist wirklich zielführend. Nachfolgend ein paar denkbare Reaktionsweisen und ihre Bewertung.
Ignorieren
Eine Möglichkeit, Mobbern den Wind aus den Segeln zu nehmen, besteht darin, ihre Angriffe einfach zu ignorieren. Diese Variante kann funktionieren, sofern Betroffene andere Kollegen auf ihrer Seite wissen und es sich bei den Mobbern um Einzelpersonen handelt. Erkennen Mobber, dass ihre Schikanen nicht zum gewünschten Ziel führen und bei der gemobbten Person keine Reaktion hervorrufen, lassen sie eventuell von ihrem Verhalten ab.
Angreifen
Erweist sich der Mobber als hartnäckig oder wird man von einer ganzen Gruppe schikaniert, hat bloßes Ignorieren oft keinen Erfolg. In solchen Fällen kann es helfen, zum Angriff überzugehen. Natürlich sollten Betroffene nicht tätlich werden. Stattdessen sprechen sie den Mobber zunächst unter vier Augen auf sein Verhalten an. Bleibt auch dies erfolglos, sollte man Beweise für das Mobbing sammeln und sich Hilfe suchen. Je nach Betrieb kann man sich an vertrauenswürdige Kollegen wenden oder den Betriebsrat einschalten, die dann mit dem Mobber Kontakt aufnehmen.
Auffordern
Bringen Gespräche keine Besserung, können gemobbte Arbeitnehmer von ihrem Beschwerderecht Gebrauch machen und ihren Arbeitgeber dazu auffordern, das Mobbing zu unterbinden. In manchen Betrieben gibt es Konflikt- oder Mobbingstellen, die solche Beschwerden entgegennehmen. Wo solche Stellen nicht existieren, ist der unmittelbare Vorgesetzte der Ansprechpartner. Wer vom Vorgesetzten gemobbt wird, wendet sich an die nächsthöhere Stelle.
Leistungsverweigerung
Unternimmt der Arbeitgeber trotz Aufforderung nichts gegen das Mobbing, haben gemobbte Arbeitnehmer das Recht zur Leistungsverweigerung. Bis der Arbeitgeber seinen vertraglichen Pflichten nachkommt und das Mobbing unterbindet, können Arbeitnehmer ihre Leistung verweigern, ohne Gehaltsabzüge befürchten zu müssen. Wer von diesem Recht Gebrauch machen möchte, muss seinen Arbeitgeber zunächst informieren und einen konkreten Grund für die Leistungsverweigerung nennen.
Krankschreibung
Mobbing zerrt an den Kräften. Die belastende Situation zieht nicht selten körperliche Beschwerden nach sich. Um sich dem Mobbing zu entziehen, kann man sich krankschreiben lassen. Diese Zeit kann dafür genutzt werden, das weitere Vorgehen gegen den Mobber zu planen und eventuell rechtliche Schritte einzuleiten. Wirkt sich das Mobbing auf die psychische Gesundheit des Betroffenen aus, bestehen eventuell Schadensersatzansprüche. Ärztliche Atteste und Krankschreibungen sind in diesem Fall wichtige Beweismittel.
Kündigung
Die eigene Kündigung sollte nur als letzter Ausweg gewählt werden, wenn alle anderen Lösungsversuche gescheitert sind. Mobbing muss schon gravierende Beeinträchtigungen bewirken, um das Risiko und den Aufwand eines Arbeitsplatzwechsels zu rechtfertigen.
Insbesondere, wenn die Schikanen vom Chef ausgehen, kann sich die Kündigung wie eine Niederlage anfühlen. Dem steht allerdings die Chance entgegen, an einem Arbeitsplatz mit besserem Betriebsklima arbeiten zu können und die psychische und physische Gesundheit zu bewahren.
Mobbing am Arbeitsplatz – Arbeitsrecht
Es gibt im österreichischen Arbeitsrecht keine gesetzliche Definition von Mobbing. Vorgehen gegen Schikane und Drangsalieren am Arbeitsplatz lässt sich aus allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen und Regelungen ableiten.
Wer gegen Mobbing am Arbeitsplatz vorgehen möchte, kann sich dabei auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, auf das Gleichbehandlungsgesetz und Arbeitsverfassungsgesetz berufen.
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber ist gegenüber seinen Arbeitnehmern in einer Fürsorgepflicht. Insbesondere hat er Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen. Die Fürsorgepflicht ist explizit im österreichischen Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG) niedergelegt. Nach § 3 Abs. 1 Satz 3 ASchG haben “… Arbeitgeber … (in ihrer Organisation, d.A.) … die zum Schutz des Lebens, der Gesundheit sowie der Integrität und Würde erforderlichen Maßnahmen zu treffen…”. Daraus lässt sich eine Fürsorgepflicht im Hinblick auf Mobbing ableiten. Denn zum einen kann Mobbing die (psychische) Gesundheit beeinträchtigen, zum anderen stellt der Schutz von Integrität und Würde auf das typische Mobbing-Instrument Rufschädigung bzw. üble Nachrede ab. Die Arbeitsschutzvorschrift legt dem Arbeitgeber aktives Handeln auf.
Allgemeine Gleichbehandlung
Ein Mobbing-Verbot am Arbeitsplatz lässt sich auch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz ableiten. Rechtliche Grundlage ist hier das österreichische Gleichbehandlungsgesetz (GlBG). Es gilt für alle privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnisse und normiert die Gleichbehandlung sowie das Verbot der Diskriminierung von Beschäftigten. Ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexuelle Orientierung, Alter usw. dürfen bei der Beschäftigung keine Rolle spielen oder unterschiedliche Verhaltensweisen begründen.
Unter das Diskriminierungsverbot fallen auch Belästigungen am Arbeitsplatz (§ 15 GlBG in Verbindung mit § 11 GlBG). Belästigung bedeutet dabei mehr als nur sexuelle Belästigung. Dazu zählen nach § 15 Abs. 2 GlBG auch alle Verhaltensweisen,
- die die persönliche Würde einer Person verletzen,
- unerwünscht, unangebracht oder anstößig sind,
- eine einschüchternde, feindselige, entwürdigende, beleidigende oder demütigende Atmosphäre bewirken.
Das ist letztlich nichts anderes als eine gesetzliche Beschreibung von Mobbing. Verstöße gegen das Diskriminierungsverbot können vor der Gleichbehandlungskommission geltend gemacht werden. Deren Entscheidungen haben allerdings nur empfehlenden Charakter. Unabhängig davon besteht die Option eines arbeits- und sozialrechtlichen oder zivilrechtlichen Verfahrens.
Arbeitsverfassungsgesetz
Das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) bildet in Österreich die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit und Zuständigkeiten von Betriebsräten. Das ArbVG enthält keine speziellen “Mobbing-Kompetenzen” des Betriebsrats. Einige Betriebsrats-Rechte können aber im Mobbing-Kontext Bedeutung erlangen.
Betriebsrats-Rechte | Bedeutung im Mobbing-Kontext |
Überwachungsrecht (§ 89 Ziffer 3 ArbVG) | Der Betriebsrat überwacht die Durchführung und Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften. Das bezieht sich auch auf Maßnahmen gegen Mobbing. |
Interventionsrecht (§ 90 ArbVG) | Der Betriebsrat kann bei Berührung von Arbeitnehmerinteressen Maßnahmen beim Arbeitgeber oder Mängelbeseitigung beantragen. Auch dürfen jederzeit Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur menschengerechten Arbeitsgestaltung eingebracht werden. Das umfasst auch Anti-Mobbing-Aktivitäten. |
Anhörungs- und Beratungsrecht (§ 92a ArbVG) | Der Betriebsrat ist in allen Angelegenheiten der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes anzuhören – also auch im Mobbing-Kontext. |
Mitwirkungsrecht (§ 97 Abs. 1, Ziffern 8 u. 9 ArbVG) | Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer können in Betriebsvereinbarungen festgehalten werden. Darin lassen sich auch Maßnahmen zur Vorbeugung gegen Mobbing vereinbaren. |
Ist Mobbing am Arbeitsplatz strafbar?
Mobbing ist kein juristischer und damit auch kein strafrechtlicher Begriff. Obwohl Mobbing am Arbeitsplatz unzulässig ist, fehlen damit wichtige Voraussetzungen für eine strafrechtliche Verfolgung. Strafbar können allerdings einzelne Mobbing-Handlungen sein – zum Beispiel wenn es im Rahmen von Schikane zu Gewalt oder sexuellen Übergriffen kommt. Körperverletzung durch Gewaltanwendung ist grundsätzlich strafbar. Es kann sich dabei auch um psychische Gewalt handeln. Eine Körperverletzung liegt dann vor, wenn Gesundheitsbeeinträchtigungen Folge der Handlung sind. Mit Strafe ist außerdem Stalking belegt. Der entsprechendes Stalking-Paragraph im österreichischen Strafgesetzbuch (§ 107a StGB) sieht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder bis zu 720 Tagessätze Geldstrafe vor. Weitere Straftatbestände erfüllen Beleidigungen und üble Nachrede.
Ansonsten besteht die Möglichkeit, zivilrechtlich Schmerzensgeld geltend zu machen. Rechtsgrundlage ist hier § 1325 ABGB. Danach ist bei Körperverletzung ein den Umständen entsprechendes angemessenes Schmerzensgeld zu zahlen.
Folgen von Mobbing am Arbeitsplatz
Mobbing am Arbeitsplatz kann zu großen körperlichen und seelischen Belastungen führen. Die Folgen sind vielfältig und abhängig von der jeweiligen Persönlichkeit. Häufig bewirkt Mobbing Verunsicherung, Selbstzweifel, Nervosität und Angstgefühle. Körperliche Symptome sind Schwitzen oder Zittern, manchem schlägt die Drangsalierung auf den Magen. Viele Betroffene klagen über anhaltende Schlafstörungen.
Nicht wenige Opfer von Mobbing reagieren auch mit sozialem Rückzug und wachsendem Misstrauen gegenüber anderen Menschen. Sehr häufig leidet die Arbeitsproduktivität. Die ständigen Attacken führen zu Denk- und Leistungsblockaden. Die Motivation ist dahin. Krankmeldungen häufen sich, um dem unerträglichen Zustand am Arbeitsplatz zu entfliehen. Schlimmstenfalls kommt es zu ernsthaften psychischen Erkrankungen – zum Beispiel Depression, Suizid-Gedanken, Angststörungen. Die Auswirkungen auf die Arbeit können gravierend sein. Sie reichen von längerer Krankheit über den Verlust des Arbeitsplatzes (Entlassung oder Kündigung) bis zur dauerhaften Berufsunfähigkeit.
Unabhängig von den Folgen für die einzelne Person kann auch der ganze Betrieb unter Mobbing leiden. Das Arbeitsklima ist gestört. Die Unternehmenskultur ist beeinträchtigt. Mobbing wirkt wie “Sand im Getriebe”, belastet die Zusammenarbeit und schwächt die Arbeitsmotivation und Performance.
Mobbing am Arbeitsplatz – Tipps für Mobbing-Opfer
Was können Beschäftigte tun, wenn sie sich am Arbeitsplatz gemobbt fühlen? Die folgenden Tipps können dabei helfen, gezielt gegen das Mobbing vorzugehen.
1. Mobbing-Tagebuch führen
Möchte man gegen die Mobber rechtlich vorgehen, liegt die Beweislast beim Mobbing-Opfer. Es ist daher sinnvoll, ein Mobbing-Tagebuch zu führen. In diesem Tagebuch werden alle Attacken detailliert aufgezeichnet und dokumentiert. Anzugeben sind: Art des Vorfalls, Zeitpunkt, beteiligte Person(en), Mobbing-Folgen, wie Schlafstörungen, Übelkeit, Angstgefühl, unter welchen Umständen die Attacken stattfinden und wie man auf die Angriffe reagiert. Gibt es Zeugen oder Beweise, sollten diese ebenfalls genannt werden.
2. Aussprache suchen
Auch wenn es schwer fällt, man sollte bei Mobbing-Verdacht mit dem mutmaßlichen Täter eine klärende Aussprache suchen. Dabei geht es nicht nur um den Mobbing-Verdacht, sondern auch um die Klärung von Ursachen. Wichtig ist, bei dem Gespräch sachlich und ruhig zu bleiben. Persönlich zu werden, trägt nichts zur Lösung bei. Die Fronten verhärten sich dann meist nur. Gut ist, wenn bei dem Gespräch eine dritte, neutrale Person dabei ist.
3. Vorgesetzte/ Betriebsrat einschalten
Bleibt die Aussprache ohne Wirkung und die Angriffe werden fortgesetzt, ist es Zeit, den Vorgesetzten einzuschalten – vorausgesetzt, er ist nicht selbst Täter. Das Mobbing-Tagebuch kann hier sehr hilfreich, um eine Beschwerde zu begründen. Es ist Aufgabe der Führungskraft, der Beschwerde nachzugehen und eine Klärung herbeizuführen. Unterlässt sie das oder ist sie selbst der Täter, empfiehlt sich die Einschaltung des Betriebsrats.
4. Sich selbst stärken
Mobbing schwächt das Selbstwertgefühl. Wer am Arbeitsplatz gemobbt wird, sollte daher versuchen, das eigene Selbstbewusstsein zu stärken und Gegengewichte gegen die unbefriedigende Situation zu schaffen, zum Beispiel indem man mit wohlgesinnten Kollegen, Freunden oder dem Partner darüber spricht.
Auch Selbstmanagementkurse oder Programme für eine selbstbewusste Körpersprache können beim Aufbau des Selbstwertgefühls helfen. Alternativ übt man sich in Selbstverteidigung. Selbst wenn man sich nicht gegen körperliche Angriffe zur Wehr setzen muss, hilft das Training dabei, die eigenen körperlichen Fähigkeiten kennen und neu schätzen zu lernen. Auch die Stressbewältigung sollte nicht zu kurz kommen. Meditation, Entspannungsübungen, Sport oder ein neues Hobby tragen dazu bei, Abwechslung und Ruhe zu finden.
5. Hilfe bei Mobbing am Arbeitsplatz suchen
Last but not least kann auch professionelle Hilfe das Mittel der Wahl sein. Das gilt vor allem dann, wenn sich Mobbing in ernsthaften psychischen Beeinträchtigungen und Erkrankungen niederschlägt. Ständige Schikane und Drangsalierung am Arbeitsplatz kann eine traumatische Erfahrung sein, mit der man alleine nicht umzugehen weiß. Eine psychotherapeutische Begleitung unterstützt bei der Bewältigung der Situation und ihrer Folgen. Die Therapie kann helfen, das oft beherrschende Gefühl der eigenen Ohnmacht und Unterlegenheit zu überwinden und ermutigt, selbst aktiv zu werden, um eine Lösung der Situation herbeizuführen.
Häufige Fragen
- Was ist Mobbing am Arbeitsplatz?
- In welchen Formen kommt Mobbing am Arbeitsplatz vor?
- Ist Mobbing am Arbeitsplatz strafbar?
- Was können Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz tun?
Mobbing am Arbeitsplatz bedeutet das Schikanieren oder Drangsalieren am Ort der Beschäftigung. Dabei kann das Mobbing von einem einzelnen oder mehreren Tätern ausgehen.
Mobbing kann durch Arbeitskollegen derselben oder einer unteren Hierarchiestufe stattfinden. Dann spricht man von „Staffing“. Erfolgt das Mobbing am Arbeitsplatz von einer höheren Hierarchiestufe, also von Vorgesetzten, so spricht man von „Bossing“.
Mobbing ist zwar kein juristischer und damit auch kein strafrechtlicher Begriff. Trotzdem können einzelne Mobbing-Handlungen strafbar sein – beispielsweise bei Gewalt oder sexuellen Übergriffen.
Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz sollten alle Fälle dokumentieren (Mobbing-Tagebuch). Hilft eine Aussprache mit dem mutmaßlichen Täter nicht, sollte das Opfer Vorgesetzte und/oder den Betriebsrat einschalten. Oft hilft es auch, sich weitere professionelle Hilfe zu suchen.