Elektronischer Impfpass im Vollbetrieb: Die ÖVP, Grüne, SPÖ und NEOS haben dafür nun grünes Licht gegeben. Im Gesundheitsausschuss des Nationalrats stimmten sie für eine Novelle des Gesundheitstelematikgesetzes, die einen umfassenden Ausbau der eHealth-Angebote in Österreich vorsieht. Neben dem e-Impfpass im Vollbetrieb wurde auch die Anbindung der Rettungsdienste und der Hotline 1450 an ELGA, das öffentliche Gesundheitsportal Österreichs, fixiert.
Datenspeicherung im zentralen Impfregister
Der elektronische Impfpass, kurz als e-Impfpass bezeichnet, soll den klassischen Papier-Impfpass ablösen. Genau wie der Impfpass in Papierform dient er dazu, alle Impfungen eintragen zu lassen, die eine Person erhalten hat. Die Impfdaten werden im zentralen österreichischen Impfregister gespeichert. Der e-Impfpass soll die Impfversorgung der Bevölkerung verbessern, eine bessere Steuerung der Impfinformationen im Gesundheitswesen ermöglichen und dazu führen, dass Impfdaten schneller zur Verfügung stehen. Das erste Pilotprojekt zum elektronischen Impfpass startete Ende Oktober 2020 in den öffentlichen Impfstellen in Wien. Mit der Zustimmung zur Gesetzesnovelle wurde nun der Vollbetrieb des e-Impfpasses fixiert.
Wesentlicher Bestandteil des elektronischen Impfpasses ist das zentrale Impfregister. Dort werden alle durchgeführten Impfungen und impfrelevante Informationen elektronisch dokumentiert. Zu den erfassten Informationen gehören etwa persönliche Daten der geimpften Person, nähere Erläuterungen zur verabreichten Impfung sowie zum Impfstoff. Weiterhin wird aufgeführt, auf welches Krankheitsbild sich ausgeführte Antikörpertests beziehen. Anbieter, die Impfungen durchführen, sind künftig dazu verpflichtet, dies Angaben im zentralen Impfregister zu speichern. Ab welchem Zeitpunkt dies der Fall sein wird, ist noch in einer Verordnung festzulegen. Auch der Nachtrag von Impfungen ist möglich.
Elektronischer Impfpass: Datenschutzrechtliche Anpassungen vorgesehen
Eintragungen ins Impfregister dürfen von Apotheken sowie von allen eImpf-Gesundheitsdienstanbietern vorgenommen werden, mit Ausnahme von diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegern. Bürger dürfen zudem ihre Impfungen selbst ins zentrale Impfregister eintragen. In Zukunft sollen sie zudem die Möglichkeit erhalten, persönliche Impfkalender zu erstellen und sich an anstehende sowie empfohlene Impfungen erinnern zu lassen.
Die Gesetzesnovelle regelt auch, wer Zugriff auf die im Impfregister gespeicherten Daten erhält. Im Gesetzesentwurf werden diese als „gemeinsam Verantwortliche“ bezeichnet. Dazu gehören der Gesundheitsminister, die eImpf-Anbieter, Ärzte, Apotheken, Sozialversicherungsträger, Bezirksverwaltungsbehörden, Landeshauptleute und die Gesundheitsberatung 1450. Die Verantwortung für das System soll im Pilotbetrieb zunächst der ELGA GmbH obliegen, anschließend dem Gesundheitsministerium.
Im Gesetzesentwurf festgeschrieben wurde weiterhin, dass die Rettungsdienste und die Hotline der Gesundheitsberatung 1450 an ELGA angebunden werden. Damit erhalten die Dienste die Möglichkeit, im Notfall auf die Gesundheitsdaten der Patienten zugreifen zu können. Weiterhin sieht die Regierungsvorlage vor, neben der ELGA-Ombudsstelle, der Widerspruchsstelle und der Serviceline eine eHealth-Servicestelle als vierten Ansprechpartner einzurichten. Geplant sind darüber hinaus Anpassungen im ASVG, im Patientenverfügungs-Gesetz, im Suchtmittelgesetz und im Epidemiegesetz.