Im Hinblick auf den demographischen Wandel sowie der wachsenden Anzahl multimorbider und chronisch kranker Personen ist die Hospiz- und Palliativversorgung von zentraler Bedeutung. Die Entscheidungen, welche über eine Behandlung getroffen werden müssen, sind allerdings spezifisch in diesem Bereich ethisch und rechtlich brisant. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Therapiebegrenzungen zum Einsatz kommen. Hierbei unterscheidet man zwischen Pallative Care und palliativer Psychiatrie.
Was ist die Palliative Care?
Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Palliative Care sind klar definiert. Dennoch existieren Verbote wie das Verbot der Sterbehilfe oder das Verbot der Mitwirkung am Suizid. Die Rechtsordnung enthält dennoch einen relevanten erwähnenswerten Punkt. So sind therapeutische Maßnahmen, welche den Sterbeprozess in die Länge ziehen, keine gewissenhafte Betreuung oder dienen der Wahrung des Patientenwohls.
Demzufolge muss eine Behandlung unterbrochen oder gar nicht erst begonnen werden, sofern sie aus medizinischer Sicht nicht indiziert oder hinsichtlich der Wirksamkeit keinen Erfolg verspricht. Dies gilt ebenso bei einer aussichtslosen Besserungslage. Dazu gehören insbesondere Konstellationen eines schon unausweichlich auftretenden Sterbeprozesses, welchen man lediglich durch medizinische Interventionen verlängern würde.
Dieser Rückzug aus zusätzlichen, aussichtslosen Therapieoptionen sollte man jedoch nicht mit einer Sterbehilfe verwechseln. Die Palliative Care bejaht das Leben, indem sie begleitet, auf Wünsche des Patienten reagiert, und belastende Symptome lindert. Im Zuge dessen beschleunigt sie den Todeseintritt nicht, verzögert den Tod mittels Behandlungen hingegen allerdings auch nicht.
Demzufolge liegt das Ziel der Palliativmedizin darin, die Symptome zu kontrollieren und Schmerzen zu lindern, damit die Patienten trotz ihres Zustandes ein gewisses Maß an Lebenszufriedenheit aufweisen.
Was ist die palliative Psychiatrie?
Die Palliativbewegung legt ihren Fokus inzwischen nicht mehr auf die Krebsbehandlung wie zu Beginn in den 1960er Jahren. Andere medizinische Bereiche wie die Psychiatrie beispielsweise sind nun ebenfalls Bestandteil der Palliativversorgung.
In der Disziplin der Psychiatrie existieren Abweichungen zu der Palliative Care, da die palliative Psychiatrie sich nicht nur auf den alten Menschen und die zum Tode führende Krankheit konzentriert. In diesem Zusammenhang ist vielmehr die Unheilbarkeit der Erkrankung bzw. das Nichtansprechen auf die geläufige psychiatrische und psychosoziale Therapie im Sinne des Fachstandards im Fokus.
Hierbei ergibt sich die Frage, ob ein (wiederholtes) Scheitern variierender Therapieversuche eine Therapiezieländerung einleiten darf. Die Frage ist dann von hoher Bedeutung, wenn die Therapieversuche Freiheitsbegrenzungen nach sich ziehen. In diesem Sinne sollte man alle entscheidenden Punkte sorgfältig beleuchten und abwägen.
Arbeitsgruppe „Palliative Care und Psychische Krankheit“
Mittels einer Fallarbeit kann man die Entscheidungskompetenz der Gesundheitsberufe stärken. Die Arbeitsgruppe namens “Palliative Care und Psychische Krankheit” ist eine neue Arbeitsgruppe, welche sich kürzlich in Österreich entwickelte. Die Gruppe tagt dreimal jährlich und unterteilt drei Patientengruppen:
- PatientInnen, welche sich wegen einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung in einer palliativen Situation befinden
- Psychisch kranke PatientInnen, welche sich aufgrund von kurativ nicht behandelbaren somatischen Krankheiten in einer palliativen Situation befinden
- Somatisch schwer erkrankte PatientInnen in einer Palliative-Care-Situation mit psychischen Symptomen
Diese drei Patientengruppen orientieren sich überdies an einem Bericht des Schweizer Bundesamts für Gesundheit.