Ob lästige Doppelverschreibungen oder unerwünschte Wechselwirkungen – die eMedikation soll für Abhilfe schaffen. Die Funktion der elektronischen Gesundheitskarte (ELGA), kann alle rezeptpflichtigen, als auch nicht rezeptpflichtigen Medikamente eines/-r Patienten/-in abspeichern. Doch wie funktioniert die eMedikation und wer kann die eMedikationsliste einsehen?
Inhaltsverzeichnis
eMedikation: Erklärung
Die e-Medikation ist eine Funktion der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) in Österreich und speichert für mindestens 18 Monate alle von Ärzten/-innen verordnete und/oder in der Apotheke abgegebene Medikamente eines/-r Patienten/-in auf der elektronischen Gesundheitskarte.
Neben verordneten rezeptpflichtigen Medikamenten können Patienten/-innen auch nicht rezeptpflichtige Medikamente in die eMedikationsliste aufnehmen lassen, um unerwünschte Wechselwirkungen zu vermeiden. Mit Hilfe der Medikationsliste können auch Patienten/-innen selbst alle ärztlich verordneten Medikamente einsehen, auch wenn diese noch nicht in der Apotheke eingelöst wurden. Voraussetzung dafür ist die Nutzung des das österreichischen ELGA-Portals. Unter www.gesundheit.gv.at können Bürger/-innen sich elektronisch mittels Handysignatur oder Bürgerkarte ausweisen und im Gesundheitsportal sämtliche Gesundheitsdaten wie eBefunde oder eMedikationslisten einsehen.
Die Teilnahme an der elektronischen Gesundheitskarte ELGA, oder der Nutzung von Funktionen wie der eMedikation ist laut Gesundheitstelematikgesetz nicht verpflichtend. Alle österreichischen Bürger/-innen sind nach der „Opt-out-Regelung“ berechtigt, sich abzumelden. Eine Abmeldung von ELGA kann dabei auch nur für einzelnen Funktionen wie die der eMedikation oder eBefunden erfolgen.
eMedikation: Funktionsweise
Alle Ärzte/-innen in Österreich sind dazu verpflichtet, verordnete Medikamente in die eMedikationliste eines/-r jeden Patienten/-in in der eMedikation zu speichern. Die behandelnden Ärzte/-innen können die Medikationsliste eines/-r jeden Patienten/-in einsehen und haben damit eine bessere Entscheidungsgrundlage für Diagnostik und Therapie.
Im Rahmen der eMedikation wird beim Ausdruck eines Rezepts ein Code mit ausgedruckt. Über die am Rezept aufgedruckte eMED-ID (ein von Scannern lesbarer 2-D-Matrixcode) können in der Apotheke die Verordnungen am Rezept abgerufen werden. Das bis dahin noch „offene Rezept“ wird als „abgeholtes Arzneimittel“ in der eMedikationsliste gekennzeichnet. Auch nicht rezeptpflichtige Medikamente, die eventuell Wechselwirkungen hervorrufen können, werden durch die Apotheke in der eMedikationsliste eingetragen.
eMedikation: Vorteile für Patienten/-innen
Die Vorteile der eMedikation liegen sowohl für Patienten/-innen als auch für Ärzte/-innen klar auf der Hand: Viele Patienten/-innen nehmen verschiedene Medikamente gleichzeitig oder kurz hintereinander ein. Statistisch gesehen können drei gemeinsam eingenommene Medikamente drei Wechselwirkungen auslösen. Bei fünf Arzneimitteln sind bereits fünf Wechselwirkungen möglich.
Besonders ältere oder chronische kranke Patienten/-innen werden häufig von mehreren (Fach-)Ärzten/-innen behandelt. Für diese ist es jedoch schwierig, einen verlässlichen Überblick über alle Verordnungen der übrigen Ärzte/-innen zu erhalten. Zusätzlich können die Patienten/-innen auch in Apotheken rezeptfreie Medikamente kaufen. All dies erhöht die Gefahr von unerkannten Mehrfachverordnungen und unerwünschte Wechselwirkungen.
Ziel der eMedikation ist es demnach vor allem, Ärzten/-innen und Apothekern/-innen einen zuverlässigen und möglichst vollständigen Überblick, über alle verordneten oder eingenommenen Medikamente ihrer Patienten/-innen zu liefern. Das Risiko für unerwünschte Nebenwirkungen oder gar Mehrfachverordnungen soll somit erheblich minimiert und die Sicherheit bei der Einnahme von Medikamenten für Patienten/-innen erhöht werden.
Wer die eMedikationsliste einsehen kann
Wer auf die eMedikationsliste von Patienten/-innen zugreifen darf, ist durch das Gesundheitstelematikgesetz 2012 genau definiert. Neben Patienten/-innen selbst haben vor allem alle Ärzte/-innen bei aufrechtem Behandlungs- bzw. Betreuungsverhältnis Zugriff auf die Daten. Zudem können Apotheker/-innen die eMedikationsliste mit Hilfe der e-card der Patienten/-innen einsehen, insofern sie dazu berechtigt wurden.
Auch Apotheken, die über das Einlesen der eMED-ID ein Behandlungsverhältnis nachweisen können, dürfen zumindest teilweise auf die eMedikationsliste zugreifen. Die eMED-ID ist ein von Scannern lesbarer 2-D-Matrixcode, der auf das Rezept aufgedruckt wird. Damit erhält die Apotheke ausschließlich Zugriff auf jene Medikamente, die auch am mitgebrachten Rezept angeführt sind und in eMedikation gespeichert wurden, nicht jedoch auf die gesamte eMedikationsliste. Zuletzt können Krankenhäuser und die Pflegeeinrichtungen nach eindeutiger Identifikation des/-r Patienten/-in auf die eMedikationsdaten zugreifen.
Zudem steht es Bürgern/-innen nach dem Gesundheitstelematikgesetz 2012 zu, bestimmte Gesundheitsdiensteanbieter vom Zugriff auf seine/ihre Gesundheitsdaten auszuschließen. Auch Chefärzten/-innen von staatlichen Sozialversicherungen, oder Ärzten/-innen die für private Versicherungen Untersuchungen durchführen sowie Behörden und Amtsärzten/-innen ist der Zugriff auf die eMedikationsliste ohne Berechtigung untersagt. Zudem dürfen Schulärzte/-innen, Betriebsärzte/-innen, sowie alle anderen Ärzte/-innen denen der Zugriff von Patienten/-innen verweigert wurde, nicht auf die eMedikationsliste zugreifen.
Medikamente können nicht rückwirkend hinzugefügt werden
Die eMedikationsliste wird erst ab dem Zeitpunkt befüllt, ab dem ein Gesundheitsdiensteanbieter mit der elektronischen Gesundheitskarte Österreichs ELGA arbeitet und die Patienten/innen dort in Behandlung bzw. Betreuung waren. Rückwirkend können Medikationsdaten nicht in die eMedikationsliste eingetragen werden.
Gleiches gilt jedoch auch, wenn Bürger/innen sich von ELGA (und somit der eMedikation Funktion) abmelden und zu einem späteren Zeitpunkt wieder eintreten möchten, denn mit der Abmeldung von ELGA geht gleichzeitig die Löschung der eMedikationsliste einher.
Unterschiede zwischen der eMedikation und dem eRezept
Während die eMedikation eine Anwendung der elektronischen Gesundheitsakte ELGA darstellt und hauptsächlich unerwünschte Wechselwirkungen und Mehrfachverordnungen von Medikamenten verhindern soll, beinhaltet das eRezept wichtige administrativen Daten, die für die Verrechnung mit der Sozialversicherung notwendig sind. Diese liegen der eMedikation nicht vor und mussten daher bislang von den Versicherten übermittelt werden.