In letzter Sekunde haben sich das Gesundheitsministerium, die Österreichische Gesundheitskasse (ÖKG) und die Ärztekammer auf Änderungen bei der Wahlarztabrechnung geeinigt, die damit pünktlich zum 1. Juli 2024 in Kraft treten konnten. Seitdem müssen Wahlärzte die Kostenerstattung online bei der ÖKG, der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) und der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) einreichen, statt dies den Patienten zu überlassen.
Wahlarztabrechnung wird digitaler
Lange Wartezeiten bei Kassenarztterminen führen dazu, dass Patienten verstärkt die Leistungen von Wahlärzten in Anspruch nehmen. Die Rechnungen müssen sie zunächst selbst bezahlen und anschließend bei der Krankenkasse einreichen, um 80 Prozent des jeweiligen Kassentarifs erstattet zu bekommen. So verhielt es sich zumindest bisher. Nach der nun erzielten Einigung sind Wahlärzte seit dem 1. Juli 2024 gesetzlich dazu verpflichtet, die Kostenerstattung für ihre Patienten einzureichen, sofern diese das wünschen. Die Übermittlung erfolgt elektronisch über die Software-Lösung WAH-Online. Auf die Details haben sich das Gesundheitsministerium, die ÖKG und die Ärztekammer Ende Juni geeinigt.
Die neue Regelung gilt für alle Wahlärzte, die im Jahr mehr als 300 unterschiedliche Patienten betreuen. Dadurch können rund 80 Prozent der bei der ÖKG eingereichten Wahlarztabrechnungen elektronisch übermittelt werden. Diese Lösung stellt ein Entgegenkommen an die Ärztekammer dar. Zuvor war vorgesehen, eine Bagatellgrenze beim Jahreseinkommen einzuführen, die bei 15.000 Euro liegen sollte. Auf diese Weise wären rund 90 Prozent aller Wahlarztabrechnungen vom neuen System betroffen gewesen. Patienten von Wahlärzten, die nicht unter die Neuregelung fallen, können ihre Rechnungen weiterhin selbst einreichen.
Einfachere und schnellere Kostenabrechnung für Patienten
Für Patienten stellt die neue Regelung nicht nur eine Erleichterung dar, sie soll auch den Zeitraum bis zur Kostenerstattung deutlich verkürzen. Der ÖKG zufolge warten Patienten aktuell drei bis vier Wochen, teilweise auch länger, auf eine Erstattung der Wahlarztabrechnung. Ziel sei es, diesen Wert auf zwei Wochen zu drücken. 184 Millionen Euro gab die ÖKG im Jahr 2022 für wahlärztliche Leistungen aus. Das entspricht 6,6 Prozent der gesamten Aufwendungen für den niedergelassenen Bereich.
Auch Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) zeigt sich mit der Einigung zufrieden. Die Gesundheitsreform soll den niedergelassenen Bereich in den kommenden Jahren stärken, durch die Schaffung neuer Kassenstellen und eine erhöhte Zahl von Primärversorgungszentren. Die direkte Abrechnung von Wahlarztrechnungen soll ebenfalls Verbesserungen für Patienten schaffen. Ab dem 1. Jänner 2025 sollen Wahlarztordinationen zudem an die E-Card angebunden werden und zur Nutzung der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA verpflichtet werden. Für den Roll-out ist der Dachverband der Sozialversicherungsträger zuständig.
Die Österreichische Ärztekammer betont, dass die getroffene Vereinbarung sowohl für Patienten als auch für Ärzte mehr Klarheit schafft und dem Wunsch der Wahlärzte entgegenkommt, ihre Patienten bei einer schnellen Kostenrückerstattung zu unterstützen.